Elektrogeräte und Sonderabfall richtig entsorgen
Wo Sie Kühlschrank, Waschmaschine und Elektroschrott gratis zurückgeben und wohin Farben, Chemikalien und Batterien gehören.

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Elektrogeräte und Sonderabfälle gehören nicht in den Kehricht und nicht ins Sperrgut. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch Stoffe, die Mensch und Umwelt schaden können. Die gute Nachricht: In der Schweiz ist die Rückgabe von Elektrogeräten im Handel und an offiziellen Sammelstellen kostenlos. Hier erfahren Sie, wo Sie Kühlschrank, Waschmaschine, Elektroschrott und Sonderabfall richtig entsorgen.
Elektroschrott entsorgen: die Regeln
Für Elektro- und Elektronikgeräte gilt in der Schweiz eine Rückgabepflicht. Sie dürfen nicht in den Kehricht, ins Sperrgut oder in die Natur. Gleichzeitig müssen Händler, Hersteller und Importeure Geräte der Art, die sie verkaufen, kostenlos zurücknehmen. Das gilt auch für andere Marken und auch dann, wenn Sie nichts Neues kaufen. Grundlage ist die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG).
Bezahlt ist die Entsorgung bereits: Beim Kauf eines neuen Geräts ist eine vorgezogene Recyclinggebühr im Preis enthalten. Organisiert wird das Recycling von SENS eRecycling und Swico.
Wo Sie Elektrogeräte gratis abgeben
- Im Fachhandel und in Warenhäusern, die solche Geräte verkaufen
- An offiziellen Sammelstellen von SENS eRecycling und Swico
- In vielen Gemeinden an der Sammelstelle oder im Recyclinghof
Ein Laden, der keine Kühlschränke verkauft, muss auch keine zurücknehmen. Wer Kaffeemaschinen verkauft, muss dagegen jede Kaffeemaschine annehmen, egal welcher Marke und wo sie gekauft wurde.
Was zählt als Elektrogerät?
Als Faustregel gilt: alles mit Stecker, Kabel oder Batterie. Dazu gehören zum Beispiel:
- grosse Haushaltgeräte wie Kühlschrank, Waschmaschine, Tumbler und Backofen
- kleine Haushaltgeräte wie Kaffeemaschine, Staubsauger oder Wasserkocher
- Computer, Bildschirme, Drucker, Handys und Unterhaltungselektronik
- Elektrowerkzeuge und Gartengeräte mit Motor
- Leuchten und Spielzeug mit Batterie
Kühlschrank entsorgen
Kühl- und Gefriergeräte enthalten Kältemittel und Isolationsschäume, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Geben Sie den Kühlschrank deshalb nur im Handel, an einer offiziellen Sammelstelle oder über eine Entsorgungsfirma ab. Vorher tauen Sie das Gerät ab, leeren und reinigen es.
Transportieren Sie einen Kühlschrank, wenn möglich, stehend. Liefert Ihnen ein Händler einen neuen Kühlschrank, nimmt er den alten oft gleich mit. Fragen Sie beim Kauf, ob für das Heraustragen und den Transport eine Gebühr anfällt. Die Rücknahme selbst ist im Laden kostenlos.
Waschmaschine entsorgen
Für Waschmaschinen, Tumbler und Geschirrspüler gilt dasselbe: Die Rückgabe ist im Handel und an Sammelstellen kostenlos. Das Problem ist oft das Gewicht. Eine Waschmaschine tragen Sie kaum allein aus dem Keller. Wer kein passendes Auto hat oder die Maschine aus einem oberen Stock holen muss, lässt sie am besten abholen.
Bei einem Umzug oder einer Räumung nimmt die Umzugs- oder Entsorgungsfirma alte Geräte auf Wunsch mit. Offerten vergleichen Sie unter Möbel entsorgen, unter Entrümpelung oder direkt im Anfrageformular.
Daten löschen nicht vergessen
Bevor Sie Computer, Handys, Tablets oder Speicherkarten abgeben, löschen Sie Ihre persönlichen Daten. Setzen Sie die Geräte auf die Werkseinstellungen zurück und entfernen Sie SIM-Karten und Speicherkarten. Bei alten Festplatten, die nicht mehr starten, fragen Sie die Rücknahmestelle nach einer sicheren Vernichtung.
Kleine Elektrogeräte, Batterien und Lampen
- Kleingeräte: Handy, Toaster, Föhn oder Kabel gehören zurück in den Laden oder an die Sammelstelle, nicht in den Kehricht.
- Batterien und Akkus: Rückgabe an der Verkaufsstelle oder an einer Sammelstelle. Kleben Sie bei Lithium-Akkus die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
- Leuchtmittel: Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren sind Sonderabfall und gehören zurück an die Verkaufsstelle.
Sonderabfall entsorgen
Sonderabfälle sind Abfälle, die wegen ihrer Eigenschaften getrennt entsorgt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Farben, Lacke, Spraydosen mit Resten und Lösungsmittel
- Chemikalien, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbolen und Pflanzenschutzmittel
- Holzschutzmittel und Altöl
- Medikamente und Quecksilberthermometer
- Energiesparlampen und Batterien
Wohin mit Sonderabfall?
- Verkaufsstelle: Geschäfte, die gefährliche Stoffe verkaufen, müssen kleine Mengen von Privatpersonen zurücknehmen, kostenlos. Das ist der bevorzugte Weg.
- Apotheke und Drogerie: Sie nehmen abgelaufene Medikamente in der Regel zurück.
- Sammelstelle für Sonderabfälle: Viele Kantone und Gemeinden bieten Sammelstellen oder mobile Sammlungen an, für Kleinmengen meist gratis.
Sonderabfall gehört nie in den Kehricht, nie ins WC und nie in den Abfluss. Grosse Mengen, etwa aus einer Hausräumung, nehmen spezialisierte Entsorgungsfirmen an.
Entsorgung beim Umzug oder bei einer Räumung
Beim Ausmisten vor dem Umzug kommt oft einiges zusammen: alte Geräte im Keller, Farbreste im Estrich, Batterien in Schubladen. Sammeln Sie Sonderabfälle getrennt und bringen Sie sie vor dem Umzug weg. Lassen Sie eine Wohnung, einen Keller oder einen Estrich räumen, besprechen Sie Elektrogeräte und Sonderabfälle mit der Firma, damit sie getrennt entsorgt werden. Mehr dazu unter Keller und Estrich räumen.
Checkliste vor dem Umzug
- Alte Elektrogeräte zählen und entscheiden, was mitkommt
- Kühl- und Gefriergeräte rechtzeitig abtauen
- Farbreste, Spraydosen und Chemikalien sammeln und zur Verkaufsstelle bringen
- Batterien und Lampen in einer Kiste sammeln
- Abgelaufene Medikamente in die Apotheke bringen
- Grosse Geräte für die Abholung durch die Firma anmelden
Häufige Fragen
Kostet die Entsorgung eines Kühlschranks etwas?
Die Rückgabe im Handel und an offiziellen Sammelstellen ist kostenlos, weil die vorgezogene Recyclinggebühr bereits beim Kauf bezahlt wurde. Kosten entstehen nur, wenn Sie das Gerät abholen und transportieren lassen.
Muss ich ein neues Gerät kaufen, um das alte zurückzugeben?
Nein. Händler müssen Geräte der Art, die sie verkaufen, auch ohne Neukauf zurücknehmen.
Muss der Handel auch defekte Geräte annehmen?
Ja. Die Rücknahmepflicht gilt für ausgediente Geräte, auch wenn sie kaputt sind. Entscheidend ist, dass der Laden Geräte dieser Art verkauft.
Darf ich Elektroschrott ins Sperrgut geben?
Nein. Elektrogeräte gehören weder in den Kehricht noch ins Sperrgut.
Nimmt die Gemeinde Elektroschrott an?
Viele Gemeinden nehmen Elektrogeräte an ihrer Sammelstelle oder im Recyclinghof an, ebenfalls kostenlos. Die Öffnungszeiten finden Sie im Abfallkalender.
Was passiert mit den zurückgegebenen Geräten?
Die Geräte werden zerlegt, Schadstoffe werden entfernt und Rohstoffe wie Metalle zurückgewonnen. Deshalb lohnt sich die Rückgabe auch bei kleinen Geräten.
Wohin mit alten Farbkübeln?
Zurück an die Verkaufsstelle oder an eine Sammelstelle für Sonderabfälle.
Was mache ich mit alten Möbeln?
Möbel gehören nicht zum Elektroschrott. Alle Möglichkeiten finden Sie im Ratgeber Wohin mit alten Möbeln.
Kurz gesagt: Elektroschrott und Sonderabfall
Elektrogeräte geben Sie gratis im Handel oder an Sammelstellen zurück, auch ohne Neukauf. Sonderabfall bringen Sie zur Verkaufsstelle oder zu einer Sammelstelle. Grosse Geräte lassen Sie bei Umzug oder Räumung von einer Firma mitnehmen.

