Parkbewilligung für den Zügelwagen: So reservieren Sie den Platz
Wer für den Zügelwagen zuständig ist, wie früh Sie Parkfelder reservieren und was das in grossen Städten kostet.

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Für den Zügelwagen reservieren Sie den Platz auf öffentlichem Grund bei der Gemeinde oder der Stadtpolizei, meist mit mobilen Parkverbotstafeln. Bestellen Sie früh: Je nach Stadt brauchen Sie drei bis zehn Tage Vorlauf, und die Tafeln müssen rechtzeitig vor dem Zügeltag stehen, in Basel-Stadt zum Beispiel mindestens 48 Stunden. Die Kosten reichen von gratis bis über CHF 100. Hier erfahren Sie, wie das Vorgehen funktioniert und was in Zürich, Bern, Basel und St. Gallen gilt.
Warum eine Parkbewilligung für den Umzug?
Am Zügeltag soll der Lieferwagen oder Lastwagen möglichst direkt vor dem Haus stehen. Kurze Tragwege sparen Zeit und schonen Möbel und Rücken. In Städten sind die Parkplätze vor der Haustür aber oft belegt oder es gilt ein Halteverbot. Mit einer Bewilligung oder signalisierten Parkfeldern halten Sie den Platz frei.
Wer ohne Bewilligung im Parkverbot steht oder ein Trottoir blockiert, riskiert eine Busse. Zudem behindert ein falsch abgestellter Wagen Fussgänger, Velos und Rettungskräfte.
Wer ist zuständig?
Das ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Zuständig sind je nach Ort:
- die Stadtpolizei oder Gemeindepolizei
- die Kantonspolizei, etwa in Basel-Stadt
- die Gemeindeverwaltung, zum Beispiel das Bau- oder Tiefbauamt
Am schnellsten finden Sie die richtige Stelle über die Website Ihrer Gemeinde mit dem Suchbegriff «Umzug» oder «Parkplatz reservieren». In kleinen Gemeinden genügt oft ein Anruf bei der Verwaltung.
Beispiele aus grossen Städten
Die folgenden Angaben stammen von den Websites der Städte und Kantone (Stand Oktober 2026). Prüfen Sie vor der Bestellung, ob sich etwas geändert hat.
Stadt Zürich
- Reservation über ein Onlineformular der Stadt
- Blaue Zone: mindestens sieben Arbeitstage im Voraus
- Weisse Zone: mindestens drei Arbeitstage im Voraus
- Kosten für ein bis zwei nebeneinanderliegende Parkfelder für bis zu einem Tag: rund CHF 120 bis 170
- Reservation für höchstens 14 Tage, Bestätigung meist innert zwei Arbeitstagen
Für kurzfristige Anfragen verweist die Stadt an die zuständige Kreischefin oder den zuständigen Kreischef der Stadtpolizei.
Stadt Bern
- Für Umzüge in der Innenstadt oder im Halte- und Parkverbot braucht es eine Umzugsbewilligung der Orts- und Gewerbepolizei.
- Die Bewilligung ist kostenlos.
- Die Signale bestellen Sie entweder bei einer Umzugsfirma aus der Region oder stellen sie nach Absprache mit der Kantonspolizei selbst auf.
- Die Signale bestellen Sie mindestens acht Arbeitstage vor dem Umzug.
Basel-Stadt
- Mobile Parkverbotsschilder bei der Kantonspolizei
- Onlinebestellung mindestens 8 Tage im Voraus, die Polizei stellt auf und holt ab
- Kosten: CHF 5 pro Signal und Tag, plus CHF 50 für Aufstellen und Abholen
- Am Schalter auch kurzfristig, mit Depot von CHF 100 pro Adresse
- Die Schilder müssen mindestens 48 Stunden und höchstens 5 Tage vorher stehen.
- Üblich sind rund 15 Meter, höchstens 40 Meter, für längstens 3 Tage.
Stadt St. Gallen
Bei privaten Umzügen informieren Sie die Stadtpolizei, damit sie öffentliche Parkplätze freihält. Die Signalisation bestellen Sie gegen eine Gebühr bei der Stadtpolizei.
Schritt für Schritt zur Parkbewilligung
- Datum festlegen: Stimmen Sie den Termin mit der Umzugsfirma ab, bevor Sie bestellen.
- Platzbedarf klären: Wie lang ist das Fahrzeug? Braucht es zusätzlich Platz für einen Möbellift oder einen Anhänger?
- Zuständige Stelle suchen: Website der Gemeinde oder Stadtpolizei prüfen.
- Fristen beachten: Bestellen Sie lieber zwei Wochen vorher als knapp an der Frist.
- Gesuch einreichen: Adresse, Datum, Zeitfenster, Anzahl Parkfelder und Kontaktangaben angeben.
- Tafeln rechtzeitig aufstellen: Halten Sie die verlangte Vorlaufzeit ein, damit andere Autofahrende rechtzeitig informiert sind.
- Am Zügeltag kontrollieren: Steht trotzdem ein Auto im reservierten Bereich, wenden Sie sich an die Polizei.
- Tafeln zurückgeben: Je nach Stadt holt die Polizei oder die Firma sie ab, sonst bringen Sie sie zurück.
Wenn vor dem Haus kein Platz ist
Nicht jede Strasse erlaubt eine Reservation. In engen Altstadtgassen, an Hauptstrassen oder in Fussgängerzonen kann es sein, dass kein Feld direkt vor dem Haus möglich ist. Dann helfen diese Lösungen:
- Privater Platz: Fragen Sie die Verwaltung, ob ein Besucherparkplatz, eine Einfahrt oder der Hof für den Zügeltag genutzt werden darf.
- Kleineres Fahrzeug: Ein Lieferwagen passt eher in eine enge Gasse als ein Lastwagen. Dafür braucht es vielleicht mehrere Fahrten.
- Längerer Tragweg: Planen Sie mehr Zeit und Helfer ein, wenn der Wagen weiter weg steht. Sackrolli und Möbelroller sparen Kraft.
- Zufahrtsbewilligung: Für Fussgängerzonen oder Gebiete mit Fahrverbot vergeben manche Städte eine befristete Zufahrtsbewilligung, Bern zum Beispiel über das gleiche Gesuch wie die Parkbewilligung.
Alter und neuer Wohnort
Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt ist meist dieselbe Behörde für beide Adressen zuständig. Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, gelten dort eigene Regeln und Fristen. Prüfen Sie beide Orte gleichzeitig, damit Sie nicht am Zielort vor einem besetzten Trottoir stehen. Informieren Sie auch die Nachbarschaft an beiden Adressen, etwa mit einem kurzen Aushang im Treppenhaus. Das schafft Verständnis, wenn die Parkfelder vor dem Haus einen Tag lang belegt sind.
Möbellift auf öffentlichem Grund
Ein Möbellift braucht mehr Platz als ein Lieferwagen. Er steht oft auf dem Trottoir oder ragt in die Strasse. Geben Sie das bei der Bestellung an. In Basel-Stadt etwa vermerken Sie einen Fassadenlift im Bemerkungsfeld. Dauert die Belegung länger als drei Tage, braucht es dort eine Allmendbewilligung. Auch andere Städte verlangen für grössere Flächen eine separate Bewilligung.
Viele Umzugsfirmen organisieren Möbellift und Signalisation selbst. Klären Sie bei der Offerte, wer was übernimmt und ob die Gebühren im Preis enthalten sind. Mehr zum Möbellift finden Sie unter Möbellift mit Bedienung.
Checkliste für den Parkplatz am Zügeltag
- Zuständige Stelle und Frist herausgefunden
- Fahrzeuglänge und Platz für Möbellift bekannt
- Gesuch oder Bestellung eingereicht und bestätigt
- Tafeln rechtzeitig aufgestellt, Foto mit Datum gemacht
- Nachbarschaft informiert, etwa mit einem Zettel im Treppenhaus
- Auch am neuen Wohnort einen Platz reserviert
- Rückgabe der Tafeln geplant
Umzugsfirma: Signalisation oft inklusive
Wer eine Umzugsfirma beauftragt, muss sich meist nicht selbst um die Parkbewilligung kümmern. Viele Firmen kennen die lokalen Abläufe und bestellen die Signalisation für Sie. Fragen Sie danach, wenn Sie Offerten vergleichen. Über Movline24 erhalten Sie bis zu 5 Gratis-Offerten geprüfter Umzugsfirmen für Ihren Privatumzug. Die Anfrage stellen Sie im Anfrageformular. Alle weiteren Aufgaben finden Sie in der Checkliste für den Umzug in der Schweiz.
Häufige Fragen
Brauche ich immer eine Bewilligung?
Nein. Steht ein freier, regulärer Parkplatz zur Verfügung und halten Sie die Parkregeln ein, braucht es keine. Für Parkverbote, Fussgängerzonen oder reservierte Plätze ist dagegen meist eine Bewilligung oder Signalisation nötig.
Wie früh muss ich bestellen?
Je nach Stadt drei bis zehn Tage im Voraus. Planen Sie lieber zwei Wochen ein, besonders an Monatsenden mit vielen Umzügen.
Was kostet die Parkbewilligung?
Das hängt vom Ort ab. In Bern ist die Umzugsbewilligung gratis, in Basel-Stadt zahlen Sie CHF 5 pro Signal und Tag plus Aufstellgebühr, in Zürich rund CHF 120 bis 170 für ein bis zwei Felder an einem Tag (Stand Oktober 2026).
Darf ich die Tafeln selbst aufstellen?
In manchen Städten ja, zum Beispiel in Basel-Stadt beim Bezug am Schalter oder in Bern nach Absprache mit der Kantonspolizei. Halten Sie die Vorlaufzeit genau ein.
Was tun, wenn trotzdem ein Auto im Feld steht?
Rufen Sie die Polizei. Fotografieren Sie die aufgestellten Tafeln mit Datum, damit Sie die rechtzeitige Signalisation belegen können.
Gilt die Bewilligung auch am neuen Wohnort?
Nein. Für jede Adresse brauchen Sie eine eigene Reservation, bei einem Wechsel der Gemeinde bei der jeweils zuständigen Stelle.
Darf ich einen Parkplatz der Liegenschaft nutzen?
Nur mit Zustimmung der Verwaltung oder der Person, die den Platz gemietet hat. Fragen Sie rechtzeitig nach.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.
Kurz gesagt: Parkbewilligung Umzug
Den Platz für den Zügelwagen reservieren Sie bei Gemeinde oder Stadtpolizei, je nach Ort drei bis zehn Tage im Voraus. Die Tafeln müssen rechtzeitig vorher stehen. Viele Umzugsfirmen übernehmen das für Sie.

