Nachmieter finden: So ziehen Sie vor dem Kündigungstermin aus
Wer vor dem nächsten Kündigungstermin auszieht, kann mit einem zumutbaren Nachmieter die Mietzinspflicht beenden. So finden Sie Interessierte und planen Auszug, Umzug und Reinigung.

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Wer eine neue Wohnung gefunden hat, möchte selten bis zum nächsten Kündigungstermin doppelt Miete zahlen. Das Obligationenrecht sieht dafür eine Lösung vor: Schlagen Sie der Vermieterschaft einen zumutbaren Nachmieter vor, sind Sie von Ihren Pflichten aus dem Mietvertrag befreit. Damit das klappt, braucht es ein gutes Inserat, vollständige Unterlagen und einen klaren Zeitplan für Auszug, Umzug und Endreinigung.
Was das Gesetz verlangt
Die vorzeitige Rückgabe der Wohnung regelt Art. 264 OR. Sie werden von der Mietzinspflicht befreit, wenn Sie eine Person vorschlagen, die für die Vermieterschaft zumutbar ist, zahlungsfähig ist und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Finden Sie niemanden oder lehnt die Verwaltung einen zumutbaren Nachmieter ohne guten Grund ab, gelten je nach Situation unterschiedliche Folgen. Lassen Sie sich im Zweifel beim Mieterinnen- und Mieterverband beraten.
- Zumutbar: Gegen die Person sprechen keine sachlichen Gründe, etwa ein ungeeigneter Verwendungszweck.
- Zahlungsfähig: Als Faustregel achten viele Verwaltungen darauf, dass die Miete höchstens rund ein Drittel des Einkommens ausmacht. Ein aktueller Betreibungsauszug gehört ins Dossier.
- Gleiche Bedingungen: Der Nachmieter übernimmt Mietzins, Nebenkosten und Laufzeit, wie sie im Vertrag stehen.
Die Verwaltung braucht etwas Zeit, um die Bewerbung zu prüfen. Rechnen Sie deshalb nicht mit einem Wechsel innert weniger Tage und reichen Sie die Dossiers früh ein.
Schritt für Schritt zum Nachmieter
- Verwaltung schriftlich informieren: Teilen Sie per Einschreiben mit, auf welches Datum Sie ausziehen möchten und dass Sie Nachmieter vorschlagen werden.
- Inserat aufgeben: Beschreiben Sie Zimmerzahl, Fläche, Mietzins mit Nebenkosten, Bezugstermin und Lage. Gute Fotos bei Tageslicht erhöhen die Zahl der Anfragen deutlich. Auf immobilien-365.ch können Sie Ihre Wohnung als Nachmieter-Inserat kostenlos aufgeben und erreichen Wohnungssuchende in der ganzen Schweiz.
- Besichtigungen bündeln: Planen Sie zwei oder drei Sammeltermine statt vieler Einzeltermine.
- Dossiers sammeln: Anmeldeformular der Verwaltung, Betreibungsauszug, Lohnnachweis und Ausweiskopie. Leiten Sie nur vollständige Bewerbungen weiter.
- Mehrere Kandidaten vorschlagen: Je mehr zumutbare Personen Sie vorschlagen, desto besser ist Ihre Position.
- Übergabe festlegen: Sobald die Verwaltung zusagt, vereinbaren Sie den Abgabetermin und planen Umzug und Reinigung darauf.
Tipps für ein Inserat, das wirkt
- Nennen Sie den Bruttomietzins. Unklare Nebenkosten schrecken ab.
- Erwähnen Sie Waschküche, Keller, Balkon, Lift und ÖV-Anbindung.
- Geben Sie einen realistischen Bezugstermin an, idealerweise flexibel.
- Antworten Sie rasch. Gute Interessenten haben meist mehrere Optionen.
Suchen Sie selbst noch eine neue Wohnung, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Mietwohnungen in allen Kantonen, damit Auszugs- und Einzugstermin zusammenpassen.
Auszug, Umzug und Endreinigung planen
Steht der Abgabetermin fest, bleibt oft wenig Zeit. Reservieren Sie Umzugsfirma und Reinigung möglichst früh und planen Sie die Reinigung nach dem Auszug, aber vor der Abnahme ein. Mehr zu Fristen und Terminen lesen Sie unter Kündigungstermine Wohnung. Über Movline24 vergleichen Sie bis zu 5 Gratis-Offerten geprüfter Firmen für Umzug und Reinigung. Die Anfrage stellen Sie im Anfrageformular.
Häufige Fragen
Muss die Verwaltung meinen Nachmieter akzeptieren?
Sie muss einen zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt, nicht zwingend nehmen. Lehnt sie ihn ab, werden Sie aber in der Regel trotzdem von der Mietzinspflicht befreit.
Wie viele Nachmieter muss ich vorschlagen?
Das Gesetz verlangt mindestens eine zumutbare Person. Mehrere Vorschläge erhöhen die Chance auf einen raschen Wechsel.
Darf ich vom Nachmieter eine Ablöse verlangen?
Für Möbel oder Einrichtungen, die übernommen werden, ist ein angemessener Preis möglich. Eine Zahlung nur für die Vermittlung der Wohnung ist heikel. Klären Sie das vorher.
Was passiert mit dem Mietzinsdepot?
Das Depot wird nach der Abnahme und Abrechnung freigegeben. Der Nachmieter leistet ein eigenes Depot.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
Kurz gesagt: Nachmieter finden
Ziehen Sie vor dem Kündigungstermin aus, endet Ihre Mietzinspflicht erst, wenn Sie einen zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen. Inserieren Sie früh, sammeln Sie vollständige Dossiers und informieren Sie die Verwaltung schriftlich.
