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Umzug in die Schweiz: Zoll und Übersiedlungsgut

Welche Regeln für Übersiedlungsgut gelten, welche Unterlagen Sie brauchen und wie die Zollabfertigung abläuft.

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Movline24
9.10.2026
Umzug in die Schweiz: Zoll und Übersiedlungsgut

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Wer in die Schweiz zieht, darf Möbel und Hausrat unter bestimmten Bedingungen zollfrei einführen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) spricht von Übersiedlungsgut. Damit an der Grenze alles klappt, braucht es das richtige Formular, eine Liste der Gegenstände und den passenden Zeitpunkt. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln und den Ablauf.

Was ist Übersiedlungsgut?

Übersiedlungsgut sind Gegenstände, die Sie bei der Verlegung Ihres Wohnsitzes in die Schweiz mitbringen: Möbel, Hausrat, Kleider, Bücher, Elektrogeräte und andere persönliche Sachen. Zollfrei sind sie, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie verlegen Ihren Wohnsitz in die Schweiz.
  • Sie haben die Gegenstände mindestens 6 Monate im Ausland selbst benutzt.
  • Sie benutzen die Gegenstände in der Schweiz weiter.

Neue, noch nicht benutzte Gegenstände erfüllen diese Bedingungen nicht. Für Fahrzeuge und Haustiere gelten zusätzliche Bestimmungen, über die das BAZG informiert.

Formular 18.44 und Verzeichnis

Für die Zollanmeldung brauchen Sie das Formular 18.44 «Zollanmeldung für Übersiedlungsgut». Füllen Sie es im Doppel aus und unterschreiben Sie es. Dazu gehört ein Verzeichnis der Gegenstände. Was erst später nachkommt, führen Sie in einem separaten Verzeichnis auf.

Diese Unterlagen sollten Sie dabeihaben

  • Formular 18.44, im Doppel und unterschrieben
  • Verzeichnis der Gegenstände, bei späteren Sendungen ein separates Verzeichnis
  • Pass oder Identitätskarte
  • Nachweis des Wohnsitzwechsels, zum Beispiel Arbeitsvertrag, Mietvertrag in der Schweiz oder Abmeldebestätigung des bisherigen Wohnorts

Personen aus EU- und EFTA-Staaten brauchen für die Zollabfertigung keine Aufenthaltsbewilligung. Staatsangehörige anderer Länder klären vorab beim BAZG, welche Unterlagen nötig sind.

Tipps für das Verzeichnis

  • Nummerieren Sie Kartons und Möbel und führen Sie sie in derselben Reihenfolge auf.
  • Beschreiben Sie den Inhalt kurz und verständlich, zum Beispiel «Bücher» oder «Küchengeschirr».
  • Führen Sie wertvolle Einzelstücke separat auf.
  • Halten Sie eine Kopie des Verzeichnisses für sich und eine für die Umzugsfirma bereit.

Checkliste vor der Abreise

  • Formular 18.44 zweimal ausdrucken und unterschreiben
  • Verzeichnis erstellen und Kartons nummerieren
  • Nachweise für den Wohnsitzwechsel kopieren
  • Öffnungszeiten der Zollstelle für die Warenabfertigung prüfen
  • Mengen von Alkohol und Tabak kontrollieren
  • Bestimmungen für Fahrzeuge und Haustiere beim BAZG klären
  • Anmeldung bei der neuen Gemeinde und die Krankenversicherung einplanen

Wann und wo wird verzollt?

Sie melden das Übersiedlungsgut bei der Einreise an der Zollstelle an, an Werktagen während der Öffnungszeiten für die Warenabfertigung. Prüfen Sie vor der Fahrt die Öffnungszeiten der gewählten Zollstelle, damit der Lastwagen nicht warten muss.

Ablauf an der Grenze

  1. Sie fahren während der Öffnungszeiten für die Warenabfertigung an die Zollstelle.
  2. Sie legen Formular 18.44, Verzeichnis, Ausweis und den Nachweis des Wohnsitzwechsels vor.
  3. Der Zoll prüft die Angaben und kann das Umzugsgut kontrollieren.
  4. Nach der Abfertigung bewahren Sie die Unterlagen gut auf, auch für spätere Sendungen.

Fährt eine Umzugsfirma Ihr Umzugsgut über die Grenze, klären Sie vorher, wer bei der Abfertigung anwesend ist und wer die Unterlagen vorlegt.

Fristen

  • Das Umzugsgut wird möglichst zeitnah zum Umzug eingeführt, spätestens innert 2 Jahren.
  • Wurde die Einfuhr durch ein Hindernis verzögert, gilt eine Frist von 3 Monaten nach dessen Wegfall.

Sind noch nicht alle Voraussetzungen geklärt, ist eine provisorische Veranlagung gegen Sicherheit möglich.

Alkohol, Tabak und Vorräte

Auch beim Umzug gelten für Alkohol Höchstmengen. Als Übersiedlungsgut abgabefrei sind:

  • alkoholische Getränke bis 25 % vol: bis 200 Liter
  • alkoholische Getränke über 25 % vol: bis 12 Liter
  • Tabak und Lebensmittelvorräte: in üblichen Mengen

Verbote und Beschränkungen gelten auch für Übersiedlungsgut. Erkundigen Sie sich beim BAZG, wenn Sie unsicher sind, ob ein Gegenstand eingeführt werden darf.

Zweitwohnung und Studium

Für eine Zweitwohnung in der Schweiz gelten die gleichen Regeln, allerdings ohne Fahrzeuge und Tiere. Studierende dürfen ihren Hausrat zollfrei einführen, auch wenn sie ihren Wohnsitz nicht in die Schweiz verlegen.

Häufige Fehler bei der Einfuhr

  • Formular nur einmal statt im Doppel ausgefüllt
  • Verzeichnis unvollständig oder ohne spätere Sendungen
  • Neue, noch nicht benutzte Gegenstände als Übersiedlungsgut angemeldet
  • Alkohol über den Höchstmengen mitgeführt
  • Zollstelle ausserhalb der Öffnungszeiten für die Warenabfertigung angefahren

Korrekt deklarieren

Wer Gegenstände zu Unrecht als Übersiedlungsgut anmeldet, macht sich strafbar. Deklarieren Sie im Zweifel lieber zu viel als zu wenig und fragen Sie bei der Zollstelle nach.

Umzugsfirma mit Zollerfahrung

Umzugsfirmen mit Erfahrung im internationalen Umzug kennen die Abläufe an der Grenze und helfen beim Verzeichnis und bei der Anmeldung. Über Movline24 vergleichen Sie bis zu 5 Gratis-Offerten von geprüften Firmen. Kosten und Ablauf für Umzüge aus dem Nachbarland zeigt die Seite Umzug Deutschland Schweiz. Allgemeine Tipps finden Sie unter Umzug in die Schweiz planen, Offerten erhalten Sie über das Anfrageformular.

Nach dem Umzug: Anmeldung und Krankenkasse

Nach dem Zuzug melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde an, in der Regel innert 14 Tagen. Der Online-Dienst eUmzug ist für Umzüge innerhalb der Schweiz gedacht, für den Zuzug aus dem Ausland gehen Sie direkt zur Gemeinde. Mehr dazu unter Umzug melden.

Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss sich zudem innert drei Monaten bei einer Krankenkasse versichern (Art. 3 KVG). Planen Sie diese Schritte schon vor dem Umzug ein.

Häufige Fragen

Muss ich für meine Möbel Zoll bezahlen?

Nein, wenn die Bedingungen für Übersiedlungsgut erfüllt sind: Wohnsitzwechsel, mindestens 6 Monate eigener Gebrauch und Weiterverwendung in der Schweiz.

Wo bekomme ich das Formular 18.44?

Auf der Website des BAZG unter Umzug in die Schweiz: Übersiedlungsgut.

Kann ich mein Umzugsgut in mehreren Etappen einführen?

Ja. Spätere Sendungen führen Sie in einem separaten Verzeichnis auf. Halten Sie die Frist von 2 Jahren ein.

Darf ich neue Möbel zollfrei mitbringen?

Nein. Zollfrei sind nur Gegenstände, die Sie mindestens 6 Monate selbst benutzt haben. Neue Gegenstände werden normal verzollt.

Wer hilft bei Fragen?

Die Auskunftszentrale des BAZG ist unter +41 58 467 15 15 erreichbar, Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr.

Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Vorgaben des BAZG (Stand Oktober 2026).

Kurz gesagt: Zoll beim Umzug in die Schweiz

Möbel und Hausrat sind zollfrei, wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und die Gegenstände mindestens 6 Monate benutzt haben. Sie brauchen das Formular 18.44 im Doppel und ein Verzeichnis. Für Alkohol und Tabak gelten Höchstmengen.

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