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Umzug melden: Gemeinde, Fristen und eUmzug

Wann Sie sich bei der Gemeinde ab- und anmelden müssen, was Sie dafür brauchen und wie eUmzug funktioniert.

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Movline24
9.10.2026
Umzug melden: Gemeinde, Fristen und eUmzug

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Wer in der Schweiz umzieht, muss den Wohnortwechsel der Gemeinde melden. Das gilt für den Wegzug, den Zuzug und auch für einen Umzug innerhalb derselben Gemeinde. In vielen Gemeinden geht das bequem online mit eUmzug. Hier finden Sie Fristen, Unterlagen und Kosten im Überblick, dazu eine Liste, wen Sie sonst noch informieren sollten.

Umzug melden: die wichtigsten Fristen

  • Abmelden: bei der bisherigen Gemeinde, wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen
  • Anmelden: bei der neuen Gemeinde, in der Regel innert 14 Tagen nach dem Umzug
  • Adressänderung: auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde, meist ebenfalls innert 14 Tagen

Die Anmeldung in der neuen Gemeinde ist erst nach der Abmeldung möglich. Wer die Frist verpasst, riskiert je nach Kanton eine Busse. Im Kanton St. Gallen waren es zum Beispiel bis CHF 200, im Wallis bis CHF 500 (Stand 2023). Melden Sie den Umzug deshalb gleich in den ersten Tagen nach dem Zügeltag.

eUmzug: den Umzug online melden

Mit eUmzug melden Sie den Wegzug und den Zuzug in einem Schritt online, statt zweimal an den Schalter zu gehen. Die Meldung ist auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich und kostet nicht mehr als am Schalter. Laut der Betreiberin eOperations Schweiz ist eUmzugCH in 24 Kantonen verfügbar und wird schrittweise ausgebaut. Ob Ihre Gemeinde mitmacht, sehen Sie direkt auf eumzug.swiss.

So funktioniert die Meldung

  1. Auf eumzug.swiss die Gemeinde auswählen und prüfen, ob der Dienst dort angeboten wird.
  2. Angaben zu Person, neuer Adresse und Umzugsdatum erfassen. Halten Sie Ausweis und AHV-Nummer bereit.
  3. Allfällige Gebühren online bezahlen, je nach Gemeinde zum Beispiel mit Kreditkarte.
  4. Die Meldung absenden. Die Wegzugs- und die Zuzugsgemeinde erhalten die Daten.

Für die Meldung rechnen Sie mit rund 10 Minuten. Am besten erledigen Sie sie gleich in den ersten Tagen nach dem Einzug. Ziehen mehrere Personen zusammen um, etwa eine Familie, prüfen Sie, ob Sie alle Personen in einer Meldung erfassen können.

Wann eUmzug nicht möglich ist

  • Beim Wegzug ins Ausland und beim Zuzug aus dem Ausland
  • Bei bestimmten Meldungen von ausländischen Staatsangehörigen. In Basel-Stadt etwa steht eUmzug beim Wegzug in einen anderen Kanton nur Schweizerinnen und Schweizern sowie Personen aus EU- und EFTA-Staaten offen.
  • Beim Wochenaufenthalt
  • Für Personen, die nicht volljährig oder nicht handlungsfähig sind

In diesen Fällen melden Sie sich direkt bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde.

Am Schalter: diese Unterlagen brauchen Sie

  • Pass oder Identitätskarte
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen der Ausländerausweis und das Reisedokument
  • AHV-Nummer
  • Je nach Gemeinde weitere Unterlagen, etwa den Mietvertrag

Fragen Sie vor dem Besuch bei Ihrer Gemeinde nach, welche Dokumente sie verlangt. Viele Gemeinden nennen die Unterlagen auf ihrer Website.

Was kostet die Ab- und Anmeldung?

Die Abmeldung ist meist kostenlos. Für die Anmeldung verlangen viele Gemeinden eine Gebühr, zum Beispiel Bern CHF 20 und Zürich CHF 40 (Stand 2023). Wer aus Basel-Stadt ins Ausland zieht, bezahlt für die Online-Abmeldung CHF 20 pro Person. Die Gebühren sind über eUmzug gleich hoch wie am Schalter.

Wegzug ins Ausland

Ziehen Sie ins Ausland, melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde ab, persönlich oder über das Onlineformular der Gemeinde. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die Sie im neuen Land oft brauchen. Denken Sie auch an Krankenkasse, AHV und Steuern. Mehr dazu unter Internationale Umzüge.

Ziehen Sie aus dem Ausland in die Schweiz, melden Sie sich bei der neuen Gemeinde an. Für Ihr Umzugsgut gelten die Zollregeln für Übersiedlungsgut, siehe Umzug in die Schweiz: Zoll und Übersiedlungsgut.

Wer muss sonst noch informiert werden?

Die Gemeinde gibt Ihre neue Adresse nicht an alle weiter. Informieren Sie selbst:

  • die Post, am besten mit einem Nachsendeauftrag
  • Arbeitgeber, Bank und Versicherungen
  • die Krankenkasse
  • das Strassenverkehrsamt, wenn Sie einen Führer- oder Lernfahrausweis haben
  • Strom, Internet, Abonnemente und Vereine

Eine ausführliche Liste finden Sie im Beitrag Adressänderungen beim Umzug.

Steuern: der Stichtag ist der 31. Dezember

Für die Steuern zählt, wo Sie am 31. Dezember wohnen. Ziehen Sie im Laufe des Jahres in einen anderen Kanton, sind Sie für das ganze Jahr im neuen Kanton steuerpflichtig. Ob Sie Umzugskosten abziehen können, erklärt der Ratgeber Umzugskosten von den Steuern abziehen.

Häufige Fehler beim Ummelden

  • Zu spät: Die Frist von 14 Tagen wird leicht vergessen, wenn nach dem Umzug viel zu tun ist.
  • Nur angemeldet: Ohne Abmeldung in der alten Gemeinde ist die Anmeldung in der neuen nicht möglich.
  • Post vergessen: Ohne Nachsendeauftrag gehen Briefe und Rechnungen an die alte Adresse.
  • Führerausweis vergessen: Die neue Adresse muss auch dem Strassenverkehrsamt gemeldet werden.
  • Familienmitglieder nicht erfasst: Prüfen Sie, ob alle Personen im Haushalt gemeldet sind.

Umzug planen: die richtige Reihenfolge

  1. Wohnung kündigen, Fristen und Termine siehe Kündigungstermine Wohnung.
  2. Offerten für Umzug und Reinigung einholen, zum Beispiel über das Anfrageformular von Movline24.
  3. Nachsendeauftrag bei der Post einrichten.
  4. Am Zügeltag umziehen und die alte Wohnung übergeben.
  5. Innert 14 Tagen bei der Gemeinde ab- und anmelden, online mit eUmzug oder am Schalter.

Häufige Fragen zum Umzug melden

Wie lange habe ich Zeit, mich anzumelden?

In der Regel 14 Tage nach dem Umzug.

Muss ich einen Umzug innerhalb der Gemeinde melden?

Ja. Auch eine neue Adresse in derselben Gemeinde müssen Sie melden, meist innert 14 Tagen.

Was kostet eUmzug?

Die Meldung über eUmzug kostet nicht mehr als am Schalter. Es fallen die üblichen Gebühren der Gemeinden an.

Gilt eUmzug in allen Gemeinden?

eUmzugCH ist in 24 Kantonen verfügbar und wird schrittweise ausgebaut. Auf eumzug.swiss sehen Sie, ob Ihre Gemeinde mitmacht.

Wie lange dauert die Meldung mit eUmzug?

Rechnen Sie mit rund 10 Minuten. Halten Sie dafür Ausweis und AHV-Nummer bereit, bei ausländischen Staatsangehörigen auch den Ausländerausweis.

Kann jemand anderes den Umzug für mich melden?

Das regelt jede Gemeinde selbst, oft ist es mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach den Vorgaben.

Was passiert, wenn ich mich zu spät melde?

Je nach Kanton droht eine Busse. Melden Sie den Umzug deshalb rasch nach dem Zügeltag.

Kurz gesagt: Umzug melden

Melden Sie sich bei der bisherigen Gemeinde ab und innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde an. In 24 Kantonen geht das online mit eUmzug. Für den Umzug selbst vergleichen Sie bei Movline24 bis zu 5 Gratis-Offerten.

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