Zimmer untervermieten: So finden Sie Mitbewohnende für Ihre WG
Wer ein Zimmer in der Mietwohnung untervermieten möchte, braucht die Zustimmung der Vermieterschaft. So holen Sie diese ein, finden passende Mitbewohnende und regeln Einzug und Auszug sauber.

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Ein freies Zimmer in der Wohnung senkt die eigenen Wohnkosten und bringt im besten Fall eine angenehme Wohngemeinschaft. Damit die Untervermietung rechtlich sauber ist und der Einzug reibungslos klappt, braucht es drei Dinge: die Zustimmung der Vermieterschaft, einen fairen Mietzins und einen schriftlichen Untermietvertrag. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie vorgehen und worauf Sie beim Ein- und Auszug achten.
Was das Gesetz verlangt
Die Untermiete regelt Art. 262 OR. Sie dürfen ein Zimmer oder die ganze Wohnung nur mit Zustimmung der Vermieterschaft untervermieten. Diese darf die Zustimmung nur aus drei Gründen verweigern:
- Fehlende Offenheit: Sie weigern sich, die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben.
- Missbräuchliche Bedingungen: Die Bedingungen der Untermiete sind im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich, etwa weil Sie deutlich mehr verlangen, als Sie selbst bezahlen.
- Wesentliche Nachteile: Der Vermieterschaft entstehen durch die Untermiete wesentliche Nachteile.
Wichtig: Sie haften gegenüber der Vermieterschaft dafür, dass die Untermieterin oder der Untermieter die Wohnung nur so gebraucht, wie es der Hauptmietvertrag erlaubt. Auch der Mietzins für die ganze Wohnung bleibt Ihre Pflicht.
Schritt für Schritt zur Untermiete
- Zustimmung einholen: Fragen Sie die Verwaltung schriftlich an. Nennen Sie das Zimmer, den vorgesehenen Mietzins, die Dauer und sobald bekannt den Namen der Person.
- Mietzins fair berechnen: Teilen Sie Nettomiete und Nebenkosten nach Zimmerfläche und Mitbenützung von Küche, Bad und Wohnzimmer auf. Für ein möbliertes Zimmer ist ein angemessener Zuschlag möglich. Ein Gewinn auf Kosten der Untermiete ist es nicht.
- Inserat aufgeben: Beschreiben Sie Zimmergrösse, Mietzins inklusive Nebenkosten, Bezugstermin und wer bereits in der Wohnung lebt. Auf immobilien-365.ch können Sie ein WG-Zimmer kostenlos inserieren und erreichen Zimmersuchende in der ganzen Schweiz.
- Kennenlernen: Laden Sie Interessierte zu einem Gespräch in der Wohnung ein. Neben dem Budget zählt, ob Alltag, Ordnung und Ruhezeiten zusammenpassen.
- Vertrag unterschreiben: Halten Sie alle Abmachungen in einem schriftlichen Untermietvertrag fest.
- Übergabe protokollieren: Notieren Sie beim Einzug den Zustand des Zimmers und der mitgenutzten Möbel und machen Sie Fotos.
Was in den Untermietvertrag gehört
- Name der Parteien und genaue Bezeichnung des Zimmers
- Mietzins, Nebenkosten und Zahlungstermin
- Beginn, Dauer und Kündigungsfrist der Untermiete
- Mitbenutzung von Küche, Bad, Wohnzimmer, Waschküche und Keller
- Liste der mitvermieteten Möbel
- Allfälliges Depot und dessen Rückgabe
- Verweis auf die Hausordnung
Die Untermiete endet spätestens mit dem Hauptmietvertrag. Weisen Sie im Vertrag darauf hin, damit später keine falschen Erwartungen entstehen.
Tipps für ein Inserat, das passende Leute anspricht
- Nennen Sie den Bruttomietzins pro Monat. Unklare Nebenkosten führen zu vielen Rückfragen.
- Beschreiben Sie die WG ehrlich: Wer wohnt dort, wie wird geputzt, gibt es gemeinsame Abende?
- Zeigen Sie das Zimmer bei Tageslicht und fotografieren Sie auch Küche und Bad.
- Erwähnen Sie ÖV-Anbindung, Velokeller und Waschküche.
- Geben Sie einen realistischen Bezugstermin an und antworten Sie rasch.
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Einzug und Auszug ins WG-Zimmer planen
Für ein einzelnes Zimmer reicht oft ein Kleinumzug mit wenigen Möbeln und Kartons. Klären Sie früh, welche Möbel in der WG bleiben und was die neue Person mitbringt, damit nichts doppelt gezügelt wird. Zieht jemand aus, gehört auch eine gründliche Reinigung des Zimmers dazu. Mehr zu Fristen lesen Sie unter Kündigungstermine Wohnung. Über Movline24 vergleichen Sie bis zu 5 Gratis-Offerten geprüfter Firmen für Umzug und Reinigung. Die Anfrage stellen Sie im Anfrageformular.
Häufige Fragen
Brauche ich für jedes Zimmer eine Zustimmung?
Ja. Die Zustimmung der Vermieterschaft ist für jede Untervermietung nötig, auch für ein einzelnes Zimmer. Holen Sie sie schriftlich ein.
Wie viel darf ich für das Zimmer verlangen?
Der Mietzins sollte sich an Ihrem eigenen Mietzins orientieren, aufgeteilt nach Fläche und Mitbenützung. Ein angemessener Zuschlag für Möbel ist möglich, ein deutlich höherer Betrag kann missbräuchlich sein.
Wer haftet für Schäden der Untermieterin?
Gegenüber der Vermieterschaft haften Sie als Hauptmieterin oder Hauptmieter. Im Untermietvertrag können Sie regeln, dass die Untermiete für selbst verursachte Schäden aufkommt.
Darf ich ein Depot verlangen?
Ja, wenn Sie es im Untermietvertrag vereinbaren. Halten Sie Höhe und Rückgabe schriftlich fest.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
Kurz gesagt: Zimmer untervermieten
Holen Sie vor der Untervermietung die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft ein, verlangen Sie keinen übersetzten Mietzins und regeln Sie alles in einem schriftlichen Untermietvertrag. Gegenüber der Vermieterschaft bleiben Sie für die ganze Wohnung verantwortlich.
