Räumung nach Todesfall: Haushaltsauflösung mit Rücksicht

Wenn ein Mensch stirbt, bleibt ein ganzer Haushalt zurück. Eine erfahrene Räumungsfirma entlastet die Angehörigen und räumt die Wohnung diskret.

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Räumung nach Todesfall: Haushaltsauflösung mit Rücksicht
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Unterstützung in einer schwierigen Zeit

Nach einem Todesfall müssen Angehörige vieles gleichzeitig regeln. Die Wohnung der verstorbenen Person ist dabei oft eine besondere Belastung: Erinnerungsstücke, Dokumente, Möbel und Hausrat müssen sortiert, verteilt und entsorgt werden, und die Mietwohnung muss gekündigt und übergeben werden. Eine Räumungsfirma übernimmt die Haushaltsauflösung, trennt Brauchbares von Entsorgungsgut und übergibt die Wohnung besenrein. Über Movline24 erhalten Sie bis zu 5 Gratis-Offerten von geprüften Firmen aus Ihrer Region, kostenlos und unverbindlich.

Räumung nach Todesfall

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Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Ablauf, Rechtliches und Kosten

Erst klären, dann räumen

Bevor Möbel weggegeben oder entsorgt werden, sollten die Erbinnen und Erben einige Punkte klären. Das schützt vor Streit und vor rechtlichen Nachteilen. Nehmen Sie sich dafür die Zeit, die Sie brauchen.

  • Wer erbt? Klären Sie, wer zu den Erben gehört und wer die Räumung organisiert. Gibt es eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker, ist diese Person die erste Ansprechstelle.
  • Erbe annehmen oder ausschlagen? Wer das Erbe ausschlagen möchte, hat dafür in der Regel drei Monate Zeit. Wer sich vorher wertvolle Gegenstände aneignet, kann das Recht zur Ausschlagung verlieren (Art. 571 ZGB).
  • Inventar aufnehmen: Fotografieren und notieren Sie Wertgegenstände, bevor etwas die Wohnung verlässt.
  • Dokumente sichern: Verträge, Policen, Bankunterlagen und Steuerakten werden für die Erbteilung gebraucht.

Das Kündigen der Wohnung und das Entsorgen wertloser Gegenstände gelten als Verwaltung des Nachlasses und sind unproblematisch. Bei Unsicherheit, etwa wenn der Nachlass verschuldet sein könnte, holen Sie vor der Räumung Rat bei der zuständigen Behörde oder einer Fachperson ein.

Die Mietwohnung kündigen

Stirbt eine Mieterin oder ein Mieter, können die Erben den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (Art. 266i OR). Für Wohnungen beträgt die gesetzliche Frist drei Monate, die Termine richten sich nach dem Ortsgebrauch. Grundsätzlich kündigen alle Erben gemeinsam und schriftlich, ausser es gibt eine bevollmächtigte Person oder einen Willensvollstrecker. Wird der erste mögliche Termin verpasst, kann dieses Kündigungsrecht verloren gehen.

Welche Termine in Ihrem Kanton gelten, zeigt der Ratgeber Kündigungstermine Wohnung. Planen Sie die Räumung so, dass vor dem Ende des Mietverhältnisses genug Zeit für Reinigung und Übergabe bleibt.

Ablauf der Haushaltsauflösung

  1. Anfrage senden: Im Anfrageformular «Entsorgung» wählen, Wohnungsgrösse, Stockwerk und Lift angeben.
  2. Besichtigung: Für eine ganze Wohnung empfiehlt sich eine Gratis-Besichtigung. So kann die Firma den Aufwand genau einschätzen.
  3. Offerten vergleichen: Achten Sie darauf, ob Entsorgungsgebühren, Demontage und Reinigung inbegriffen sind.
  4. Persönliches sichern: Fotos, Briefe, Dokumente und Erinnerungsstücke nehmen die Angehörigen vorher an sich. Wertsachen können auch markiert werden.
  5. Räumung: Die Firma räumt alle Räume inklusive Keller und Estrich und trennt Brauchbares, Wertstoffe und Entsorgungsgut.
  6. Übergabe: Die Wohnung wird besenrein oder mit Endreinigung mit Abnahmegarantie an die Verwaltung übergeben.

Was Angehörige neben der Räumung erledigen

  • Post umleiten lassen, damit keine Rechnungen verloren gehen
  • Verträge für Strom, Telefon, Internet und Abonnemente kündigen
  • Alle Schlüssel sammeln, auch für Keller, Estrich und Briefkasten
  • Zählerstände bei der Übergabe notieren
  • Übergabetermin mit der Verwaltung vereinbaren

Was geschieht mit Möbeln und Hausrat?

Gut erhaltene Möbel und Gegenstände können verkauft, an soziale Einrichtungen gespendet oder einem Brockenhaus gegeben werden. Kunst und Wertgegenstände übergibt die Firma je nach Abmachung den Erben oder verkauft sie. Elektrogeräte und Sonderabfall werden getrennt entsorgt. Ideen zum Weitergeben finden Sie im Ratgeber Wohin mit alten Möbeln.

Halten Sie schriftlich fest, was mit den einzelnen Gegenständen geschehen soll. Das schafft Klarheit gegenüber der Firma und unter den Erben.

Was kostet eine Räumung nach einem Todesfall?

Die Kosten hängen von Grösse und Füllgrad der Wohnung, vom Stockwerk und von Sonderabfällen ab. Für eine Haushaltsauflösung durch ein Entrümpelungsunternehmen nennen Schweizer Preisübersichten mindestens rund CHF 500, bei grossen und vollen Wohnungen auch mehrere tausend Franken. Eine kleine Wohnung ohne Wertgegenstände ist schneller geräumt als ein Einfamilienhaus mit Keller, Estrich und Garage.

Das beeinflusst den Preis

  • Wohnungsgrösse und Menge des Hausrats
  • Stockwerk, Lift und Zugang
  • Sonderabfälle wie Farben, Chemikalien oder Medikamente
  • Verkauf oder Spende brauchbarer Gegenstände
  • Endreinigung und Übergabe

Häufige Fragen zur Räumung nach einem Todesfall

Müssen wir bei der Räumung anwesend sein?

Nicht unbedingt. Oft genügt es, persönliche Dinge und Wertsachen vorher an sich zu nehmen oder zu markieren und der Firma die Schlüssel zu übergeben.

Wie schnell kann eine Wohnung geräumt werden?

Das hängt von Grösse und Auslastung der Firmen ab. Planen Sie die Räumung so, dass vor dem Kündigungstermin genug Zeit für Reinigung und Übergabe bleibt.

Dürfen wir Gegenstände behalten, bevor das Erbe geklärt ist?

Seien Sie zurückhaltend. Wer wertvolle Gegenstände an sich nimmt, kann das Recht verlieren, das Erbe auszuschlagen. Wertlose Dinge zu entsorgen und die Wohnung zu kündigen, gilt dagegen als Verwaltung des Nachlasses.

Übernimmt die Firma auch die Endreinigung?

Auf Wunsch ja. Fragen Sie Räumung und Endreinigung zusammen an, dann ist die Wohnung bereit für die Übergabe.

Was passiert mit Dokumenten und Fotos?

Persönliche Unterlagen sollten die Angehörigen vor der Räumung selbst durchsehen. Vereinbaren Sie mit der Firma, wie sie mit gefundenen Dokumenten umgeht.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum Erbe helfen die zuständige Erbschaftsbehörde, eine Notarin oder ein Notar.

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