Auto ummelden beim Umzug: Fristen, Kontrollschilder und Kosten
Was Sie beim Umzug mit dem Auto melden müssen, wann neue Kontrollschilder nötig sind und was das Ummelden kostet.

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Wer mit dem Auto umzieht, muss die neue Adresse in der Regel innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt melden. Bleiben Sie im gleichen Kanton, genügt eine Adressänderung im Fahrzeugausweis, die Kontrollschilder behalten Sie. Ziehen Sie in einen anderen Kanton, brauchen Sie neue Kontrollschilder, einen neuen Fahrzeugausweis und einen Versicherungsnachweis. Hier lesen Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Umzug im gleichen Kanton: Adresse ändern
Bleiben Sie im selben Kanton, ändert sich an Ihren Kontrollschildern nichts. Sie müssen aber die neue Adresse im Fahrzeugausweis nachführen lassen. Viele Kantone verlangen das innert 14 Tagen, zum Beispiel Zürich und St. Gallen.
- Zuerst die Gemeinde: Melden Sie sich bei der Gemeinde an. Das Strassenverkehrsamt braucht oft die Bestätigung oder bekommt die Daten von der Gemeinde.
- Dann das Strassenverkehrsamt: Je nach Kanton per Onlineformular, per Post mit dem Original-Fahrzeugausweis oder am Schalter.
- Kosten: In mehreren Kantonen ist die Adressänderung im Fahrzeugausweis gratis, etwa in Basel-Stadt und St. Gallen (Stand Oktober 2026).
Vergessen Sie den Führerausweis nicht. Auch dort muss die Adresse stimmen. In St. Gallen etwa melden Sie die neue Adresse online, per E-Mail oder telefonisch, den Ausweis selbst müssen Sie nicht einsenden.
Umzug in einen anderen Kanton: neue Kontrollschilder
Mit dem Wohnsitz wechselt auch die Zuständigkeit für Ihr Fahrzeug. Sie müssen das Auto im neuen Kanton einlösen und erhalten neue Kontrollschilder. Zürich und Schwyz verlangen das zum Beispiel innert 14 Tagen nach dem Zuzug.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Fahrzeugausweis im Original
- Versicherungsnachweis mit der neuen Adresse
- Wohnsitzbestätigung oder Schriftenempfangsschein der neuen Gemeinde, je nach Kanton
- bei ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis
- die bisherigen Kontrollschilder, je nach Kanton
Schritt für Schritt
- Bei der neuen Gemeinde anmelden. Ohne Anmeldung kann das Strassenverkehrsamt das Auto nicht einlösen. Wie das geht, steht im Ratgeber Umzug melden.
- Versicherungsnachweis bestellen. Ihre Motorfahrzeugversicherung schickt ihn elektronisch an das Strassenverkehrsamt des neuen Kantons.
- Unterlagen einreichen. Per Post oder am Schalter, je nach Kanton.
- Neue Schilder montieren. Am Schalter erhalten Sie Schilder und Ausweis oft sofort. Per Post rechnet Zürich mit bis zu 10 Arbeitstagen.
- Alte Schilder abgeben. Viele Ämter nehmen die alten Schilder entgegen und schicken sie an den bisherigen Kanton zurück oder vernichten sie.
Ältere Fahrzeuge
Ist Ihr Auto 15 Jahre alt oder älter, kann der neue Kanton eine Fahrzeugprüfung verlangen. In Zürich gilt das, ausser die letzte Prüfung liegt weniger als zwei Jahre zurück. Schwyz dagegen verlangt wegen eines Kantonswechsels allein keine ausserordentliche Prüfung. Fragen Sie beim neuen Strassenverkehrsamt nach, was für Ihr Fahrzeug gilt.
Was kostet das Ummelden?
Die Gebühren legt jeder Kanton selbst fest. Ein Beispiel aus Basel-Stadt (Stand Oktober 2026):
- Adressänderung innerhalb des Kantons: gratis
- Neuer Fahrzeugausweis beim Kantonswechsel: CHF 52
- Kontrollschilder: CHF 20 oder CHF 40
- dazu die Motorfahrzeugsteuer des neuen Kantons
In anderen Kantonen können die Beträge abweichen. Die aktuellen Gebühren finden Sie auf der Website Ihres neuen Strassenverkehrsamts.
Motorfahrzeugsteuer beim Kantonswechsel
Die Motorfahrzeugsteuer, in manchen Kantonen Verkehrsabgabe oder Verkehrssteuer genannt, ist kantonal geregelt. Wie hoch sie ist und wie sie berechnet wird, unterscheidet sich stark. Beim Wechsel bezahlen Sie in der Regel nicht doppelt:
- Schwyz rechnet die Steuer auf den Tag genau ab und erstattet die im anderen Kanton bezahlte Steuer.
- Zürich zahlt beim Wegzug zu viel bezahlte Steuer zurück, per Onlineformular auf Ihr Konto oder als Check.
Rechnen Sie damit, dass die Steuer im neuen Kanton höher oder tiefer ausfällt. Viele Kantone haben auf ihrer Website einen Steuerrechner.
Versicherung: nicht vergessen
Ohne Versicherungsnachweis erhalten Sie keine neuen Schilder. Melden Sie Ihrer Motorfahrzeugversicherung die neue Adresse deshalb frühzeitig und bestellen Sie den Nachweis für den neuen Kanton. Fragen Sie bei dieser Gelegenheit, ob sich Ihre Prämie mit dem neuen Wohnort ändert.
Achten Sie darauf, dass der Nachweis beim Amt eingetroffen ist, bevor Sie die Unterlagen einreichen. Im Kanton Zürich können Sie das online mit dem Dienst «Elektronischen Versicherungsnachweis abfragen» prüfen. Für Anhänger verlangt Zürich keinen Versicherungsnachweis.
Auch Ihre Hausratversicherung, die Krankenkasse und die Bank brauchen die neue Adresse. Eine Liste finden Sie im Beitrag Adressänderungen beim Umzug.
Führerausweis und Lernfahrausweis
Neben dem Fahrzeug betrifft der Umzug auch Ihre Ausweise. Der Führerausweis im Kreditkartenformat bleibt gültig, aber die Adresse muss stimmen. Melden Sie die neue Adresse deshalb ebenfalls dem Strassenverkehrsamt, beim Kantonswechsel dem Amt im neuen Kanton. Schwyz verlangt dafür nach der Anmeldung bei der Gemeinde die Wohnsitzbestätigung oder einen gleichwertigen Nachweis.
Strenger ist es beim Lernfahrausweis. Zürich verlangt, dass Sie ihn beim Zuzug aus einem anderen Kanton innert 14 Tagen umtauschen. In St. Gallen senden Sie den Lernfahrausweis bei einer Adressänderung mit den Prüfungsberichten oder Kursbestätigungen, einem unterschriebenen Formular und einem Passfoto ein. Wer gerade Fahrstunden nimmt, sollte das früh erledigen, damit es vor der Prüfung keine Verzögerung gibt.
Sonderfälle
Wochenaufenthalt
Wer nur unter der Woche an einem anderen Ort wohnt und den Lebensmittelpunkt behält, braucht in der Regel keine neuen Schilder. St. Gallen nennt ausdrücklich Wochenaufenthalter, deren Fahrzeug im Heimatkanton stationiert ist. Klären Sie Ihre Situation im Zweifel mit dem Strassenverkehrsamt.
Wechselschilder und Motorrad
Haben Sie Wechselschilder für mehrere Fahrzeuge oder zusätzlich ein Motorrad, müssen Sie alle Fahrzeuge ummelden. Bringen Sie alle Fahrzeugausweise mit.
Umzug aus dem Ausland
Für Fahrzeuge aus dem Ausland gelten eigene Regeln, etwa beim Zoll. Basel-Stadt zum Beispiel erlaubt es, ein Fahrzeug in den ersten 12 Monaten nach der Einreise noch mit gültigen ausländischen Schildern und Versicherung zu fahren. Beim Zoll muss es aber sofort angemeldet werden. Mehr zum Zoll lesen Sie im Beitrag Umzug in die Schweiz: Zoll und Übersiedlungsgut.
Checkliste: Auto ummelden beim Umzug
- Bei der Gemeinde an- und abmelden
- Prüfen, ob Sie im Kanton bleiben oder wechseln
- Versicherung über die neue Adresse informieren und Nachweis bestellen
- Fahrzeugausweis und Unterlagen innert der Frist einreichen
- Neue Schilder montieren, alte zurückgeben
- Adresse im Führerausweis nachführen
- Steuerrechnung des neuen Kantons prüfen
- Parkkarte oder Anwohnerparkkarte am neuen Ort beantragen
Mit dem Umzug alles im Griff
Zwischen Gemeinde, Strassenverkehrsamt und Versicherung bleibt beim Zügeln wenig Zeit für den eigentlichen Umzug. Viele überlassen deshalb das Tragen, den Transport und die Endreinigung einer Firma. Über Movline24 vergleichen Sie bis zu 5 Gratis-Offerten geprüfter Umzugs- und Reinigungsfirmen für Ihren Privatumzug. Die Anfrage stellen Sie im Anfrageformular.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, mein Auto umzumelden?
In vielen Kantonen 14 Tage, etwa in Zürich, Schwyz und St. Gallen. Die genaue Frist nennt Ihr neues Strassenverkehrsamt.
Behalte ich meine Nummer beim Kantonswechsel?
Nein. Mit dem Kantonswechsel erhalten Sie Schilder mit dem Kürzel des neuen Kantons und eine neue Nummer.
Muss ich bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde etwas melden?
Ja. Auch dann ändert sich die Adresse im Fahrzeugausweis und im Führerausweis. Die Schilder bleiben gleich.
Was passiert mit den alten Kontrollschildern?
Sie geben sie beim neuen Strassenverkehrsamt ab oder senden sie dem bisherigen Kanton zurück. Laut Kanton Zürich werden Schilder, die beim neuen Amt abgegeben werden, dort vernichtet. Wer Zürcher Schilder behalten möchte, kann sie per Post an Zürich schicken und für ein Jahr deponieren lassen.
Bekomme ich die bezahlte Motorfahrzeugsteuer zurück?
In der Regel ja, anteilig für die Zeit nach dem Wegzug. Wie und wann, regelt der bisherige Kanton.
Muss ich den Lernfahrausweis umtauschen?
Beim Kantonswechsel ja, in Zürich zum Beispiel innert 14 Tagen. Fragen Sie beim neuen Strassenverkehrsamt nach den nötigen Unterlagen.
Wo finde ich das zuständige Strassenverkehrsamt?
Zuständig ist das Amt in Ihrem neuen Wohnkanton. Eine Übersicht aller Ämter finden Sie unter strassenverkehrsaemter.ch.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.
Kurz gesagt: Auto ummelden
Melden Sie die neue Adresse meist innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt. Im gleichen Kanton behalten Sie die Schilder. Beim Kantonswechsel brauchen Sie neue Kontrollschilder, einen neuen Fahrzeugausweis und einen Versicherungsnachweis.


