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Dübellöcher beim Auszug: Füllen oder nicht? Das gilt

Müssen Sie Dübellöcher beim Auszug zuspachteln? Wann Löcher normale Abnützung sind und wie Sie sie sauber und unauffällig füllen.

Von
Movline24
22.10.2026
Dübellöcher beim Auszug: Füllen oder nicht? Das gilt

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Dübellöcher in den Wänden gelten beim Auszug meist als normale Abnützung, wenn sie fachgerecht zugespachtelt und nicht zu zahlreich sind. Viele Hausordnungen und Verwaltungen erwarten deshalb, dass Sie die Löcher vor der Wohnungsabgabe sauber schliessen. Weil die Praxis nicht überall gleich ist, lohnt sich eine kurze Absprache mit der Verwaltung, bevor Sie zum Spachtel greifen. Hier erfahren Sie, wann Löcher zum Problem werden, wie Sie sie richtig füllen und was bei Löchern in Plättli gilt.

Normale Abnützung oder Schaden?

Mieterinnen und Mieter haften nicht für die normale Abnützung einer Wohnung. Diese ist mit dem Mietzins bereits bezahlt. Zur normalen Abnützung zählen Spuren, die beim üblichen Wohnen entstehen, etwa Schatten von Bildern an der Wand. Laut dem Merkblatt des Mieterinnen- und Mieterverbands gehören auch Nagel- und Dübellöcher dazu, sofern sie fachgerecht zugespachtelt und nicht zu zahlreich sind.

Anders sieht es bei übermässiger Abnützung oder bei Schäden aus. Dafür haften Sie. Ob eine Wand noch normal abgenützt oder bereits beschädigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine Rolle spielen unter anderem:

  • Anzahl der Löcher: Ein paar Löcher für Bilder, Regale und Vorhänge sind üblich. Dutzende Löcher in einer einzigen Wand sind es eher nicht.
  • Grösse: Kleine Löcher lassen sich unauffällig schliessen. Grosse Ausbrüche, etwa von schweren Wandschränken oder TV-Halterungen, sind schwieriger.
  • Ort: Löcher in Wänden aus Gips oder Beton sind einfacher zu reparieren als Löcher in Plättli, Holzverkleidungen oder Fensterrahmen.
  • Ausführung: Schlecht verspachtelte Stellen mit sichtbaren Rändern können als Mangel gelten, auch wenn das Loch an sich zulässig war.
  • Mietdauer: Wer lange in einer Wohnung gelebt hat, hinterlässt naturgemäss mehr Gebrauchsspuren.

Füllen oder nicht: Sprechen Sie mit der Verwaltung

Die Meinungen gehen auseinander. Manche Verwaltungen möchten die Löcher selbst schliessen lassen, weil die Wände nach dem Auszug ohnehin gestrichen werden. Andere erwarten ausdrücklich, dass Sie alle Löcher zuspachteln. Kleinere Arbeiten wie das Schliessen von Dübellöchern zählen in der Regel zum kleinen Unterhalt, den Mieterinnen und Mieter selbst erledigen.

Am sichersten ist eine kurze Anfrage vor dem Auszug. Fragen Sie konkret:

  • Soll ich die Dübellöcher selbst zuspachteln oder offen lassen?
  • Gibt es Wände, die nach dem Auszug ohnehin neu gestrichen werden?
  • Welches Material ist erwünscht, zum Beispiel weisse Spachtelmasse?
  • Wie soll ich mit Löchern in Plättli oder in Holz umgehen?

Halten Sie die Antwort schriftlich fest, zum Beispiel per E-Mail. So vermeiden Sie Diskussionen bei der Abnahme. Eine Übersicht über alle Punkte der Abgabe finden Sie in der Checkliste zur Wohnungsabgabe.

Dübellöcher richtig füllen: Schritt für Schritt

Wenn Sie die Löcher selbst schliessen, kommt es auf eine saubere Ausführung an. Eine fleckige oder gewölbte Stelle fällt bei der Abnahme mehr auf als ein kleines, offenes Loch. So gehen Sie vor:

  1. Material bereitlegen: Sie brauchen Spachtelmasse für Innenwände, einen schmalen Spachtel, feines Schleifpapier, einen feuchten Lappen und bei Bedarf etwas Wandfarbe im passenden Farbton.
  2. Dübel entfernen: Ziehen Sie Schrauben und Dübel vorsichtig heraus. Lässt sich ein Dübel nicht lösen, drehen Sie eine Schraube halb hinein und ziehen den Dübel damit heraus. Steckt er fest, drücken Sie ihn leicht unter die Oberfläche.
  3. Loch säubern: Entfernen Sie losen Verputz und Staub. Ein leicht angefeuchtetes Loch nimmt die Spachtelmasse bei vielen Produkten besser auf. Beachten Sie die Angaben auf der Packung.
  4. Füllen: Drücken Sie die Masse mit dem Spachtel kräftig ins Loch und ziehen Sie die Oberfläche glatt ab. Grosse oder tiefe Löcher füllen Sie besser in zwei Schichten.
  5. Trocknen lassen: Halten Sie die Trocknungszeit des Herstellers ein. Schleifen Sie nicht zu früh.
  6. Schleifen: Schleifen Sie die Stelle mit feinem Schleifpapier eben, bis kein Rand mehr spürbar ist. Wischen Sie den Staub ab.
  7. Kontrollieren: Prüfen Sie die Stelle bei seitlichem Licht. So sehen Sie Unebenheiten, die bei direktem Licht nicht auffallen.
  8. Ausbessern: Ist die Wand farbig oder fällt die Stelle auf, tupfen Sie etwas Wandfarbe darüber. Verwenden Sie nur den genau passenden Farbton, sonst entsteht ein sichtbarer Fleck.

Typische Fehler

  • Zu viel Spachtelmasse, die als Buckel stehen bleibt.
  • Gips aus dem Baumarkt auf Wänden mit Struktur, ohne die Struktur nachzuahmen.
  • Weisse Masse auf farbigen Wänden ohne Farbe darüber.
  • Zahnpasta oder ähnliche Hausmittel, die nach dem Trocknen schrumpfen oder sich verfärben.

Löcher in Plättli

Bohrlöcher in Wand- oder Bodenplättli lassen sich kaum unsichtbar schliessen. Ob die Verwaltung sie als normale Abnützung oder als Schaden einstuft, hängt von Anzahl, Lage und Absprache ab. Fragen Sie deshalb bereits beim Einzug, ob und wo Sie im Bad oder in der Küche bohren dürfen. Wenn möglich, bohren Sie in die Fuge statt ins Plättli. Ein Loch in der Fuge lässt sich später mit Fugenmasse oder Silikon im passenden Farbton viel unauffälliger schliessen.

Ist ein Plättli beim Bohren gesprungen oder ein grosser Ausbruch entstanden, versuchen Sie keine Reparatur auf eigene Faust. Melden Sie den Schaden der Verwaltung und klären Sie das Vorgehen. Oft braucht es dafür eine Fachperson.

Was kostet ein Schaden an der Wand?

Erkennt die Verwaltung bei der Abnahme einen Schaden, müssen Sie nicht einfach die vollen Kosten einer Reparatur tragen. Massgebend ist der Restwert des beschädigten Teils. Mieterverband und Hauseigentümerverband haben dafür eine gemeinsame Lebensdauertabelle erarbeitet. Sie zeigt, wie lange einzelne Bauteile, etwa ein Wandanstrich, normalerweise halten. Je älter der Anstrich, desto kleiner der Anteil, den Sie bezahlen. Ist die Lebensdauer abgelaufen, schulden Sie grundsätzlich keinen Ersatz.

Ein Beispiel aus dem Merkblatt des Mieterinnen- und Mieterverbands: Hat eine Tapete eine Lebensdauer von 10 Jahren und wird sie nach 6 Jahren beschädigt, tragen Mieterinnen und Mieter 40 Prozent der Kosten. Für Schäden, die bereits beim Einzug vorhanden waren, haften Sie nicht. Deshalb ist das Antrittsprotokoll so wichtig.

Viele Privathaftpflichtversicherungen decken Mieterschäden, die plötzlich entstehen. Prüfen Sie Ihre Police und denken Sie an den Selbstbehalt. Für kleine Löcher lohnt sich eine Schadenmeldung meist nicht.

Abnahme und Protokoll

Bei der Wohnungsabgabe prüft die Verwaltung den Zustand der Wohnung und hält Mängel im Abnahmeprotokoll fest. Unterschreiben Sie nichts, womit Sie nicht einverstanden sind. Eine Pflicht zur Unterschrift gibt es nicht. Verlangen Sie in jedem Fall eine Kopie.

Machen Sie vor der Abgabe Fotos von allen Wänden, auch von den gefüllten Stellen. Bei Uneinigkeit über Kosten können Sie sich an die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons wenden.

Wohnungsabgabe ohne Stress

Dübellöcher sind nur ein kleiner Teil der Abgabe. Den grössten Aufwand macht meist die Reinigung. Wie Sie diese selbst angehen, lesen Sie im Ratgeber Umzugsreinigung selber machen. Wenn Sie die Arbeit lieber abgeben: Über Movline24 vergleichen Sie bis zu 5 Gratis-Offerten geprüfter Firmen für die Endreinigung mit Abnahmegarantie. Eine kostenlose Anfrage ist unverbindlich.

Häufige Fragen

Muss ich Dübellöcher beim Auszug zuspachteln?

Das hängt von der Absprache mit der Verwaltung ab. Viele erwarten es, manche lassen die Löcher selbst schliessen. Fragen Sie vor dem Auszug nach und halten Sie die Antwort schriftlich fest.

Sind Dübellöcher normale Abnützung?

In der Regel ja, wenn sie fachgerecht zugespachtelt und nicht zu zahlreich sind. Sehr viele oder grosse Löcher können als Schaden gelten.

Darf ich in der Mietwohnung überhaupt Löcher bohren?

Für Bilder, Regale und Vorhänge ist das üblich. Schauen Sie trotzdem in Mietvertrag und Hausordnung. Bei Plättli, Holz oder Fensterrahmen fragen Sie besser vorher.

Welches Material eignet sich zum Füllen?

Eine Spachtelmasse für Innenwände. Verzichten Sie auf Zahnpasta und ähnliche Hausmittel, weil sie schrumpfen und sich verfärben können.

Was mache ich mit Löchern in Plättli?

Sprechen Sie mit der Verwaltung, bevor Sie etwas reparieren. Löcher in Fugen lassen sich mit passender Fugenmasse oder Silikon unauffällig schliessen, Löcher im Plättli selbst kaum.

Muss ich die ganze Wand neu streichen?

Nicht wegen normaler Abnützung. Bei einem Schaden zahlen Sie höchstens den Restwert des Anstrichs gemäss Lebensdauer, nicht automatisch einen neuen Anstrich.

Übernimmt die Privathaftpflicht Kosten für Dübellöcher?

Normale Abnützung ist nicht versichert. Bei einem echten Schaden kann die Privathaftpflicht zahlen, abzüglich Selbstbehalt. Prüfen Sie Ihre Police.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt: Dübellöcher beim Auszug

Wenige, fachgerecht zugespachtelte Dübellöcher gelten in der Regel als normale Abnützung. Klären Sie vor dem Auszug mit der Verwaltung, ob Sie die Löcher selbst füllen sollen, und fragen Sie bei Plättli immer vorher nach.

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