Krankenkasse beim Umzug: Prämienregion und Adressänderung
Nach dem Umzug kann sich Ihre Krankenkassenprämie ändern. So melden Sie die neue Adresse und prüfen die Prämie am neuen Wohnort.

Jetzt sind Sie bereit für Ihren Movline Umzugsoffertenvergleich
Geben Sie oben Start, Ziel, Wohnungsgrösse und Termin ein – Sie erhalten bis zu 5 Gratis-Offerten.
Wer umzieht, muss der Krankenkasse die neue Adresse melden, auch wenn der Umzug nur ein paar Strassen weit geht. Die Prämie der Grundversicherung hängt vom Wohnort ab und kann sich deshalb nach dem Umzug ändern, nach oben oder nach unten. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Prämienregionen funktionieren, was bei einem Kantonswechsel gilt und wie Sie den Umzug als Anlass nutzen, Ihre Versicherung zu überprüfen.
Warum der Wohnort die Prämie beeinflusst
In der obligatorischen Grundversicherung sind die Leistungen in der ganzen Schweiz gleich. Die Prämien sind es nicht. Sie unterscheiden sich je nach Krankenkasse, Alter, Franchise, Versicherungsmodell und eben Wohnort. Massgebend ist dabei der Ort, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben und steuerpflichtig sind, nicht einfach die Adresse, an die Ihre Post geht.
Kanton und Prämienregion
Die Prämien werden zuerst nach Kanton abgestuft. Einige Kantone sind zusätzlich in zwei oder drei Prämienregionen eingeteilt, zum Beispiel Bern, Luzern, Freiburg und Schaffhausen. Die Unterschiede zwischen den Regionen legt der Bund fest. Die Krankenkassen berücksichtigen dabei unter anderem die Kosten der medizinischen Versorgung in der jeweiligen Region.
Das bedeutet in der Praxis:
- Umzug in einen anderen Kanton: Die Prämie ändert sich fast immer, weil jeder Kanton ein eigenes Prämienniveau hat.
- Umzug innerhalb des Kantons: Die Prämie kann sich ändern, wenn Sie in eine andere Prämienregion ziehen.
- Umzug innerhalb der Gemeinde: Die Prämie bleibt in der Regel gleich. Die neue Adresse müssen Sie trotzdem melden.
Adressänderung: So melden Sie den Umzug
Die Gemeinde gibt Ihre neue Adresse nicht automatisch an die Krankenkasse weiter. Diesen Schritt erledigen Sie selbst. Die meisten Kassen bieten dafür mehrere Wege an: ein Online-Formular, das Kundenportal oder die App, das Telefon oder eine Geschäftsstelle. Halten Sie Ihre Versichertennummer bereit.
Melden Sie den Umzug möglichst bald, idealerweise sobald das Umzugsdatum feststeht. Ändert sich die Prämie, stellt Ihnen die Krankenkasse eine neue Police aus. Darauf sehen Sie, ab wann die neue Prämie gilt und wie hoch sie ist. Wer den Umzug zu spät meldet, zahlt unter Umständen eine Zeit lang die falsche Prämie. Die Kasse verlangt dann eine Nachzahlung oder erstattet zu viel bezahlte Beträge zurück.
Die Krankenkasse ist nur eine von vielen Stellen, die Ihre neue Adresse brauchen. Eine Übersicht finden Sie in unserer Checkliste zur Adressänderung beim Umzug. Wie Sie sich bei der Gemeinde ab- und anmelden, lesen Sie im Ratgeber Umzug melden mit eUmzug.
Schritt für Schritt: Krankenkasse und Umzug
- Neue Prämie prüfen: Berechnen Sie vor dem Umzug, wie hoch die Prämie Ihrer Kasse am neuen Wohnort ist. Der offizielle Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch zeigt die Prämien aller Kassen für jede Postleitzahl.
- Adresse melden: Teilen Sie der Krankenkasse die neue Adresse und das Umzugsdatum mit.
- Neue Police kontrollieren: Prüfen Sie Adresse, Prämie, Franchise, Modell und das Datum, ab dem die Änderung gilt.
- Versicherungsmodell anpassen: Haben Sie ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell, klären Sie, ob Ihre bisherige Ärztin, Ihr Arzt oder die Gruppenpraxis auch vom neuen Wohnort aus in Frage kommt. Wenn nicht, wählen Sie eine neue Anlaufstelle aus der Liste Ihrer Kasse und melden Sie den Wechsel.
- Prämienverbilligung klären: Beziehen Sie eine Prämienverbilligung, informieren Sie die zuständige Stelle über den Umzug, besonders bei einem Kantonswechsel.
- Zusatzversicherungen prüfen: Kontrollieren Sie, ob die Zusatzversicherungen noch zu Ihrer Lebenssituation passen. Für sie gelten eigene Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen.
Kantonswechsel: Was zusätzlich gilt
Bei einem Umzug in einen anderen Kanton ändern sich meist gleich mehrere Dinge. Neben der Prämie gelten im neuen Kanton auch andere Regeln für die Prämienverbilligung. Zudem ist nicht jede Krankenkasse in allen Kantonen tätig.
Wenn Ihre Kasse im neuen Kanton nicht tätig ist
Bietet Ihre bisherige Kasse die Grundversicherung im neuen Kanton nicht an, müssen Sie zu einer anderen Kasse wechseln. In diesem Fall ist ein Wechsel auch unter dem Jahr möglich und nicht erst auf den 1. Januar. Fragen Sie Ihre Kasse frühzeitig, ob sie am neuen Wohnort tätig ist, und lassen Sie sich das weitere Vorgehen schriftlich bestätigen.
Prämienverbilligung im neuen Kanton
Für die Prämienverbilligung sind die Kantone zuständig. Sie bestimmen, wer Anspruch hat, wie hoch der Beitrag ist und wie das Verfahren abläuft. Die kantonalen Systeme unterscheiden sich stark. Ein Anspruch im alten Kanton bedeutet deshalb nicht automatisch einen Anspruch im neuen Kanton, und umgekehrt. Informieren Sie sich auf der Website Ihres neuen Wohnkantons, wie und bis wann Sie die Prämienverbilligung beantragen müssen. Melden Sie den Wegzug auch der Stelle im bisherigen Kanton.
Bei einem Kantonswechsel ändern sich auch andere Dinge, etwa die Kontrollschilder fürs Auto. Mehr dazu im Ratgeber Auto ummelden beim Umzug.
Umzug als Anlass für einen Prämienvergleich
Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, die eigene Krankenversicherung grundsätzlich zu überprüfen. Weil sich die Prämie am neuen Wohnort ohnehin ändert, lohnt sich ein Vergleich mit anderen Kassen besonders. Achten Sie dabei auf diese Punkte:
- Gleiche Leistungen: In der Grundversicherung sind die Leistungen bei allen Kassen gleich. Der Preis unterscheidet sich, nicht der Umfang.
- Franchise: Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber Ihren Anteil an den Kosten, wenn Sie krank werden.
- Modell: Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle sind meist günstiger als die freie Arztwahl, schränken aber die Wahl der ersten Anlaufstelle ein.
- Fristen: Den ordentlichen Wechsel der Grundversicherung können Sie auf den 1. Januar vornehmen. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer bisherigen Kasse eingetroffen sein. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, gilt der letzte Werktag davor. Die neuen Prämien für das Folgejahr müssen Ihnen die Kassen bis Ende Oktober mitteilen.
Wichtig: Die bisherige Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse bestätigt hat, dass Sie lückenlos versichert sind. Bei Zusatzversicherungen gelten andere Regeln. Kündigen Sie diese erst, wenn die neue Zusatzversicherung zugesagt hat.
Besondere Situationen
Kinder ziehen aus
Zieht ein erwachsenes Kind in eine eigene Wohnung und begründet dort seinen Wohnsitz, richtet sich seine Prämie nach dem neuen Wohnort. Die neue Adresse sollte deshalb separat gemeldet werden, auch wenn die Familie bisher eine gemeinsame Police hatte.
Umzug ins Pflegeheim
Der Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim kann eine Wohnsitzänderung bedeuten. Klären Sie mit der Krankenkasse vorab, welche Prämie danach gilt, und melden Sie die neue Adresse rechtzeitig.
Wegzug ins Ausland
Wer die Schweiz verlässt, ist oft nicht mehr in der Schweiz grundversichert. Was gilt, hängt vom Zielland, der Erwerbstätigkeit und allfälligen Renten ab. Melden Sie den Wegzug Ihrer Kasse und klären Sie die Versicherungspflicht im Zielland, bevor Sie die Schweizer Versicherung beenden.
Zügeln ohne Stress: Offerten vergleichen
Neben den Formalitäten will auch der eigentliche Umzug organisiert sein. Über Movline24 vergleichen Sie bis zu 5 kostenlose und unverbindliche Offerten geprüfter Umzugs- und Reinigungsfirmen aus Ihrer Region. Ob Privatumzug oder Endreinigung: Eine kurze Anfrage genügt, und Sie entscheiden in Ruhe, welche Offerte am besten passt.
Häufige Fragen
Muss ich der Krankenkasse jeden Umzug melden?
Ja. Melden Sie jede Adressänderung, auch innerhalb der gleichen Gemeinde. Nur so stimmen Prämie, Korrespondenz und Rechnungen.
Gibt die Gemeinde meine neue Adresse an die Krankenkasse weiter?
Nein. Die An- und Abmeldung bei der Gemeinde ersetzt die Meldung an die Krankenkasse nicht. Diese erledigen Sie selbst.
Ab wann gilt die neue Prämie?
Das Datum steht auf der neuen Police, die Ihnen die Krankenkasse nach der Meldung zustellt. Prüfen Sie es und fragen Sie bei Unklarheiten direkt nach.
Kann ich wegen des Umzugs die Krankenkasse wechseln?
Der Umzug allein erlaubt keinen Wechsel unter dem Jahr. Ausnahme: Ihre Kasse ist im neuen Kanton nicht tätig. Sonst wechseln Sie ordentlich auf den 1. Januar.
Wird die Prämie nach einem Umzug immer teurer?
Nein. Je nach Kanton und Prämienregion kann die Prämie auch sinken. Ein Blick in den Prämienrechner des Bundes zeigt es Ihnen vor dem Umzug.
Was passiert mit meinem Hausarztmodell?
Das Modell bleibt bestehen, doch Sie brauchen vielleicht eine neue Hausärztin, einen neuen Hausarzt oder eine neue Gruppenpraxis in der Nähe. Wählen Sie diese aus der Liste Ihrer Kasse und melden Sie den Wechsel.
Was gilt bei der Prämienverbilligung nach einem Kantonswechsel?
Es gelten die Regeln des neuen Kantons. Klären Sie bei der zuständigen kantonalen Stelle, ob Sie Anspruch haben und welche Fristen gelten.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.
Kurz gesagt: Krankenkasse beim Umzug
Melden Sie jeden Umzug selbst Ihrer Krankenkasse, denn die Prämie hängt von Kanton und Prämienregion ab. Prüfen Sie die neue Police und bei einem Kantonswechsel auch Ihr Versicherungsmodell und die Prämienverbilligung.


