Zügeltag frei: Haben Angestellte Anspruch auf einen freien Tag?
Ob Sie für den Umzug frei bekommen, ob der Tag bezahlt ist und was bei Teilzeit, Stundenlohn und Lehre gilt.

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Ja, Angestellte in der Schweiz erhalten für einen Umzug in der Regel frei, ohne dass der Tag von den Ferien abgezogen wird. Wie viel Zeit es gibt und ob sie bezahlt ist, steht aber nicht im Gesetz, sondern im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder im Gesamtarbeitsvertrag. Üblich ist ein Tag. Hier erfahren Sie, was gilt, wann der Zügeltag bezahlt ist und wie Sie ihn am besten mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.
Haben Sie Anspruch auf einen freien Zügeltag?
Das Obligationenrecht verpflichtet Arbeitgeber, ihren Angestellten die üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren. Darunter fallen auch persönliche Angelegenheiten wie ein Wohnungswechsel. Das KMU-Portal des Bundes nennt den Wohnungswechsel ausdrücklich als Beispiel. Die freie Zeit darf nicht von den Ferien abgezogen werden.
Eine feste Zahl an Tagen schreibt das Gesetz nicht vor. Der Arbeitgeber legt sie selbst fest, im Rahmen dessen, was üblich ist. Massgebend sind deshalb diese Unterlagen:
- Ihr Arbeitsvertrag
- das Personalreglement oder Mitarbeiterhandbuch Ihrer Firma
- ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Ihrer Branche
- bei öffentlichen Arbeitgebern das Personalrecht von Bund, Kanton oder Gemeinde
Steht dort nichts, gilt das, was im Betrieb üblich ist. Meist ist das ein Tag, bei einem weiten Umzug teils auch mehr.
Beispiele aus Reglementen
Ein Musterreglement des Fachverlags WEKA sieht einen Tag für den Umzug mit eigenem Haushalt vor und einen halben Tag für einen Umzug ohne eigenen Haushalt, etwa in ein WG-Zimmer. Wer beim Kanton Zürich angestellt ist, kann für einen Wohnungs- oder Zimmerwechsel einen Arbeitstag bezahlten Urlaub erhalten. Für das Kantonspersonal gilt allerdings das kantonale Personalrecht und nicht das Obligationenrecht: Einen festen Anspruch gibt es dort nicht, die vorgesetzte Person entscheidet und kann bei wichtigen dienstlichen Gründen ablehnen oder Auflagen machen (Handbuch Personalrecht des Kantons Zürich, Stand Oktober 2026).
Ist der Zügeltag bezahlt?
Das hängt davon ab, wie Sie entlöhnt werden.
- Monatslohn: Kurze Absenzen für übliche freie Tage gelten in der Regel als bezahlte Arbeitszeit. Ihr Lohn wird nicht gekürzt, und Sie müssen die Zeit nicht nachholen.
- Stundenlohn: Hier ist die Bezahlung nicht selbstverständlich. Sie ist nur geschuldet, wenn das im Arbeitsvertrag, im GAV oder in einem Normalarbeitsvertrag vereinbart ist.
Arbeiten Sie im Stundenlohn, fragen Sie deshalb vor dem Umzug nach, ob der Tag bezahlt wird. Wenn nicht, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Ferientag oder eine Kompensation von Überstunden vereinbaren.
Teilzeit: was gilt bei reduziertem Pensum?
Der freie Tag deckt nur Zeit ab, in der Sie sonst arbeiten würden. Zügeln Sie an einem Tag, an dem Sie ohnehin frei haben, entsteht kein Anspruch auf einen Ersatztag.
Zügeln Sie an einem Arbeitstag, richtet sich die freie Zeit oft nach Ihrem Beschäftigungsgrad. Ein Beispiel ist das Personalrecht des Kantons Zürich, das nur für Angestellte des Kantons gilt: Dort zählt ein Urlaubstag 8,4 Stunden mal Beschäftigungsgrad. Bei 50 Prozent sind das 4,2 Stunden, auch wenn die Person an diesem Tag sonst länger arbeiten würde. Private Arbeitgeber regeln das unterschiedlich. Klären Sie deshalb vorher, wie viele Stunden Ihnen angerechnet werden.
Zügeln am Samstag
Manche Umzüge finden am Samstag statt. Ob Sie den freien Tag dann nachträglich beziehen dürfen, regelt Ihr Arbeitgeber. Manche Firmen erlauben es, damit Sie in der Woche danach Zeit für Behördengänge, Auspacken oder die Wohnungsabgabe haben. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
Lernende und Zügeltag
Auch Lernende haben einen Arbeitsvertrag, nämlich den Lehrvertrag. Massgebend sind der Lehrvertrag, das Reglement des Lehrbetriebs und ein allfälliger GAV. Eine besondere Regel für Umzüge von Lernenden gibt es nicht. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Berufsbildnerin oder Ihrem Berufsbildner und achten Sie darauf, dass der Umzug nicht auf einen Schultag fällt.
Behördengänge rund um den Umzug
Nach dem Umzug müssen Sie sich bei der Gemeinde an- und abmelden. Vieles geht heute online mit eUmzug, ganz ohne Schalterbesuch. Müssen Sie doch persönlich auf ein Amt, gewähren manche Arbeitgeber die nötige Zeit zusätzlich. Der Kanton Zürich etwa rechnet bei seinen Angestellten nur die effektive Zeit auf dem Amt an, ohne Weg. Wie die Meldung funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Umzug melden.
Zügeltermin wählen: frühzeitig planen lohnt sich
In vielen Kantonen enden Mietverhältnisse an wenigen offiziellen Terminen, oft Ende März, Ende Juni oder Ende September. An diesen Tagen ziehen besonders viele Menschen gleichzeitig um. Umzugsfirmen, Mietwagen und Möbellifte sind dann früh ausgebucht. Auch Ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen möchten vielleicht am selben Tag frei haben.
Klären Sie deshalb zuerst, wann Ihr altes Mietverhältnis endet, und reservieren Sie den Zügeltag danach beim Arbeitgeber. Welche Termine in Ihrem Kanton gelten, zeigt der Ratgeber Kündigungstermine Wohnung. Haben Sie die Wahl, ist ein Umzug einige Tage vor dem offiziellen Termin oft einfacher zu organisieren.
Zügeltag beim Arbeitgeber beantragen: so gehen Sie vor
- Unterlagen prüfen: Lesen Sie Arbeitsvertrag, Reglement und GAV. Dort steht oft genau, wie viel Zeit es gibt.
- Früh informieren: Sagen Sie Ihrer vorgesetzten Person Bescheid, sobald der Zügeltermin feststeht, am besten einige Wochen im Voraus.
- Schriftlich festhalten: Halten Sie das Datum per E-Mail oder im Zeiterfassungssystem fest.
- Bezahlung klären: Fragen Sie bei Stundenlohn oder Teilzeit nach, wie viele Stunden bezahlt werden.
- Arbeit übergeben: Regeln Sie Stellvertretung und dringende Aufgaben vor dem Umzug.
- Nachweis bereithalten: Manche Arbeitgeber verlangen eine Bestätigung, zum Beispiel den Mietvertrag oder die Anmeldebestätigung der Gemeinde.
Tipps für eine gute Absprache
- Vermeiden Sie Termine in Spitzenzeiten Ihres Betriebs, wenn Sie den Zügeltag frei wählen können.
- Planen Sie lieber einen ganzen Tag für den Umzug und einen halben Tag Reserve aus Ferien oder Überzeit.
- Bei einem grossen oder weiten Umzug können Sie zusätzlich Ferien beziehen. Sprechen Sie das früh an.
Zügeltag gut planen: weniger Stress mit Profis
Wer nur einen Tag frei hat, muss den Zügeltag gut organisieren. Viele beauftragen deshalb eine Umzugsfirma für das Tragen und den Transport und eine Reinigungsfirma für die Endreinigung. So bleibt der freie Tag für das Wesentliche. Über Movline24 vergleichen Sie bis zu 5 Gratis-Offerten geprüfter Umzugs- und Reinigungsfirmen. Ist die Wohnung klein, lohnt sich ein Blick auf den Kleinumzug. Die Anfrage stellen Sie im Anfrageformular. Wer lieber mit Freunden zügelt, findet Tipps im Beitrag Wer kann beim Umzug helfen?
Checkliste für den Zügeltag
- Freien Tag beim Arbeitgeber bestätigen lassen
- Offerten für Umzug und Reinigung früh einholen
- Termine für Umzug, Endreinigung und Wohnungsabgabe aufeinander abstimmen
- Helfer, Verpflegung und Schlüssel organisieren
- Nach dem Umzug innert 14 Tagen bei der Gemeinde melden
Eine vollständige Übersicht finden Sie im Beitrag Checkliste für den Umzug in der Schweiz.
Häufige Fragen
Wie viele Tage frei bekomme ich für einen Umzug?
Das Gesetz nennt keine Zahl. Üblich ist ein Tag. Was genau gilt, steht in Ihrem Arbeitsvertrag, im Reglement oder im GAV.
Muss ich für den Umzug Ferien nehmen?
Nein, nicht für die übliche freie Zeit. Diese darf nicht von den Ferien abgezogen werden. Brauchen Sie mehr Zeit als üblich, können Sie zusätzlich Ferien beziehen.
Wird der Zügeltag bei Stundenlohn bezahlt?
Nur wenn das vereinbart ist, etwa im Arbeitsvertrag oder im GAV. Fragen Sie vorher nach.
Gibt es auch frei, wenn ich innerhalb derselben Gemeinde umziehe?
Ja, auch ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist ein Wohnungswechsel. Massgebend ist, was Ihr Arbeitgeber dafür vorsieht.
Darf der Arbeitgeber den Zügeltag ablehnen?
Private Arbeitgeber müssen die übliche freie Zeit gewähren. Beim genauen Termin lohnt sich aber eine Absprache, damit der Betrieb planen kann. Melden Sie den Zügeltag deshalb früh an. Bei Bund, Kantonen und Gemeinden gilt das jeweilige Personalrecht.
Bekomme ich frei, wenn ich am Wochenende zügle?
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ersatztag gibt es nicht. Manche Arbeitgeber erlauben einen nachträglichen Bezug. Das regelt Ihr Vertrag oder Reglement.
Bekommt auch meine Partnerin oder mein Partner frei?
Jede angestellte Person klärt den Zügeltag mit dem eigenen Arbeitgeber. Es gelten die Regeln ihres jeweiligen Vertrags.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten helfen die Personalabteilung, Ihre Gewerkschaft oder Ihr Berufsverband weiter.
Kurz gesagt: Zügeltag
Für einen Umzug erhalten Angestellte üblicherweise einen freien Tag, ohne Abzug von den Ferien. Bei Monatslohn ist er in der Regel bezahlt, bei Stundenlohn nur, wenn das vereinbart ist. Was genau gilt, steht im Arbeitsvertrag, Reglement oder GAV.


