Betreibungsauszug bestellen: online, Kosten und Gültigkeit
Wo Sie den Betreibungsauszug bestellen, was er kostet und wie aktuell er für die Wohnungsbewerbung sein sollte.

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Einen Betreibungsauszug bestellen Sie beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts, am Schalter, per Post oder in vielen Kantonen online. Der Auszug kostet beim Amt in der Regel CHF 17, mit Zustellung CHF 18, und liegt meist innert weniger Tage vor. Für die Wohnungssuche ist er fast immer Pflicht. Hier lesen Sie, wo Sie den Auszug erhalten, wie aktuell er sein sollte und was Sie tun können, wenn darin Einträge stehen.
Was ist ein Betreibungsauszug?
Der Betreibungsauszug, offiziell Betreibungsregisterauszug, zeigt, ob gegen eine Person Betreibungen laufen oder gelaufen sind. Er umfasst die Betreibungen der letzten fünf Jahre und noch nicht gelöschte Verlustscheine. Vermieterinnen und Vermieter wollen damit einschätzen, ob jemand seine Rechnungen bezahlt. Deshalb gehört der Auszug zu den Standardunterlagen jeder Wohnungsbewerbung.
Ein «leerer» Auszug bedeutet, dass im Register Ihres Betreibungskreises keine Einträge zu Ihrer Person stehen. Steht etwas drin, zeigt der Auszug auch den Stand des Verfahrens, zum Beispiel ob Rechtsvorschlag erhoben oder die Forderung bezahlt wurde.
Welches Betreibungsamt ist zuständig?
Zuständig ist das Betreibungsamt an Ihrem aktuellen Wohnsitz. Jedes Amt kennt nur die Betreibungen in seinem eigenen Kreis. Ein Amt, in dessen Kreis Sie nie gewohnt haben, stellt Ihnen keinen Auszug aus.
Wenn Sie kürzlich umgezogen sind
Wer erst seit kurzem an einem Ort wohnt, erhält einen Auszug, der nur die Zeit seit dem Zuzug abdeckt. Die Stadt Winterthur zum Beispiel vermerkt dann die Dauer des Aufenthalts im Kreis. Viele Verwaltungen möchten aber ein Bild über mehrere Jahre. Haben Sie in den letzten fünf Jahren in verschiedenen Gemeinden gewohnt, bestellen Sie am besten zusätzlich einen Auszug beim früheren Betreibungsamt. Der Kanton Solothurn empfiehlt in diesem Fall, sich direkt beim Amt zu melden.
Melden Sie einen Umzug deshalb rasch bei der Gemeinde. Nur so stimmt Ihre Adresse beim Amt. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Umzug melden.
Betreibungsauszug bestellen: die Möglichkeiten
Am Schalter des Betreibungsamts
Sie gehen mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis zum Betreibungsamt und erhalten den Auszug oft gleich vor Ort. Das ist die günstigste Variante. Welche Zahlungsmittel das Amt annimmt, ist unterschiedlich. In Basel-Stadt etwa sind bar, TWINT und Karten möglich, in Winterthur keine Kreditkarten.
Online beim Kanton oder bei der Gemeinde
Viele Kantone und Städte bieten ein Onlineformular an. Sie erfassen Ihre Personalien, laden je nach Amt eine Ausweiskopie hoch und bezahlen im Voraus. Der Auszug kommt per Post oder als PDF. Basel-Stadt verschickt nach der Bearbeitung einen Downloadlink per E-Mail, der Kanton Solothurn rechnet mit bis zu drei Werktagen.
Über die Post
Die Post bietet zwei Wege an. Online über ihren Partner erhalten Sie den Auszug als elektronisch signiertes PDF per E-Mail, laut Post meist innert weniger Stunden. Dafür laden Sie Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises hoch und unterschreiben digital. In der Filiale erstellt das Personal den Antrag mit Ihnen, der Auszug kommt danach per A-Post. Ein Führerausweis gilt bei der Post nicht als Ausweis.
Schritt für Schritt online bestellen
- Auf der Website Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde das Betreibungsamt Ihres Wohnorts suchen.
- Das Bestellformular für den Betreibungsregisterauszug öffnen.
- Personalien und aktuelle Wohnadresse erfassen.
- Falls verlangt, eine Kopie von Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis hochladen.
- Die Gebühr online bezahlen.
- Den Auszug als PDF herunterladen oder per Post empfangen und auf Fehler prüfen.
Was kostet der Betreibungsauszug?
Die Gebühr ist beim Betreibungsamt schweizweit einheitlich geregelt (Stand Oktober 2026):
- Am Schalter: CHF 17
- Mit Zustellung per Post oder elektronisch: CHF 18
- Bei der Post online: CHF 26.90
- Bei der Post in der Filiale: CHF 35
Die Preise der Post enthalten die Dienstleistung der Post zusätzlich zur Gebühr des Amts. Wer Zeit hat, bestellt deshalb direkt beim Betreibungsamt.
Wie aktuell muss der Auszug für die Wohnungsbewerbung sein?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Jede Verwaltung legt selbst fest, wie alt der Auszug sein darf. Ein Leitfaden der Caritas Zürich zur Wohnungssuche nennt üblicherweise zwei bis sechs Monate. Am sichersten ist ein Auszug, der höchstens drei Monate alt ist. Lesen Sie im Inserat oder im Anmeldeformular nach, was verlangt wird.
Tipps für die Bewerbung
- Jede erwachsene Person im Haushalt braucht einen eigenen Auszug.
- Bestellen Sie den Auszug, bevor Sie zu Besichtigungen gehen, dann können Sie sich sofort bewerben.
- Ein PDF können Sie mehrfach verwenden. Schicken Sie der Verwaltung eine gute Kopie, nicht das Original, ausser es wird ausdrücklich verlangt.
- Nach einem Umzug zusätzlich den Auszug vom früheren Wohnort beilegen.
Einträge im Auszug: was Sie tun können
Ein Eintrag bedeutet nicht automatisch eine Absage. Wichtig ist, offen damit umzugehen und die Sache wenn möglich zu bereinigen.
Ungerechtfertigte Betreibung
Jede Person kann betrieben werden, auch ohne echte Schuld. Haben Sie gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben, können Sie beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte stellen. Laut Kanton Freiburg ist das frühestens drei Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls möglich. Das Amt gibt dem Gläubiger dann 20 Tage Zeit, um nachzuweisen, dass er das Verfahren weiterführt. Tut er das nicht, erscheint die Betreibung nicht mehr im Auszug für Dritte. Im Kanton Freiburg kostet das Gesuch CHF 40 (Stand Oktober 2026). Die Regeln und das Formular erhalten Sie beim zuständigen Amt.
Bezahlte oder offene Schulden
- Bezahlen Sie offene Forderungen so rasch wie möglich und bewahren Sie die Belege auf.
- Erklären Sie Einträge kurz im Begleitschreiben: was passiert ist und wie die Lage heute ist.
- Legen Sie, wenn möglich, eine Bestätigung Ihrer bisherigen Verwaltung bei, dass Sie die Miete pünktlich bezahlen.
- Zeigen Sie mit Lohnausweis oder Arbeitsvertrag, dass die Miete zu Ihrem Einkommen passt.
Für Dritte endet das Einsichtsrecht fünf Jahre nach Abschluss eines Verfahrens. Ältere Einträge sieht die Verwaltung deshalb nicht mehr.
Neue Wohnung gefunden: der nächste Schritt
Ist die Zusage da, beginnt die eigentliche Planung. Prüfen Sie zuerst die Kündigungsfrist Ihrer alten Wohnung im Ratgeber Kündigungstermine Wohnung. Danach lohnt es sich, früh Offerten für den Umzug einzuholen. Über Movline24 vergleichen Sie bis zu 5 Gratis-Offerten geprüfter Umzugs- und Reinigungsfirmen, zum Beispiel für einen Privatumzug mit Endreinigung. Die Anfrage stellen Sie direkt im Anfrageformular. Eine Übersicht über alle Aufgaben finden Sie im Beitrag Umzug planen.
Häufige Fragen
Kann ich den Betreibungsauszug für eine andere Person bestellen?
Für Ihren eigenen Auszug brauchen Sie keine Begründung. Für eine andere Person müssen Sie ein Interesse nachweisen, etwa einen Vertrag oder eine offene Rechnung. Holt jemand Ihren Auszug für Sie ab, braucht er eine Vollmacht und seinen Ausweis.
Wie lange dauert die Lieferung?
Am Schalter erhalten Sie den Auszug oft sofort. Online rechnen Sie je nach Amt mit ein bis drei Werktagen, bei der Post online laut Post meist mit weniger als einem Tag.
Wird der Auszug auch ins Ausland geschickt?
In der Regel nein. Viele Ämter senden den Auszug nur an die aktuelle Wohnadresse in der Schweiz.
Ist ein PDF für die Verwaltung gültig?
In der Regel ja. Die meisten Verwaltungen verlangen eine Kopie oder ein PDF. Steht im Inserat ausdrücklich «Original», reichen Sie den Auszug auf Papier ein.
Was steht im Auszug, wenn ich neu zugezogen bin?
Der Auszug deckt nur die Zeit seit dem Zuzug im Betreibungskreis ab. Für die Jahre davor bestellen Sie einen Auszug am früheren Wohnort.
Wie oft kann ich einen Auszug bestellen?
So oft Sie möchten. Ihren eigenen Auszug können Sie jederzeit bestellen. Die Gebühr fällt jedes Mal an. Bestellen Sie deshalb nicht auf Vorrat, sondern dann, wenn Sie aktiv suchen.
Verschwindet eine bezahlte Betreibung sofort?
Nein. Eine bezahlte Betreibung bleibt im Register sichtbar, mit dem entsprechenden Stand. Sie können die Bezahlung aber mit Belegen nachweisen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.
Kurz gesagt: Betreibungsauszug
Den Betreibungsauszug bestellen Sie beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts, am Schalter für CHF 17 oder mit Zustellung für CHF 18. Für die Wohnungsbewerbung sollte er möglichst aktuell sein, ideal höchstens drei Monate alt.


