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Freunde helfen beim Zügeln: Versicherung und Haftung im Überblick

Wer zahlt, wenn sich ein Helfer verletzt oder etwas kaputt geht? Versicherung, Haftung und Tipps, wenn Freunde beim Zügeln helfen.

Von
Movline24
8.11.2026
Freunde helfen beim Zügeln: Versicherung und Haftung im Überblick
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Verletzt sich eine Freundin oder ein Freund beim Zügeln, zahlt in erster Linie die eigene Unfallversicherung der verletzten Person. Geht dabei etwas kaputt, haftet ein Helfer, der gratis mitanpackt, in der Regel nur, wenn er fahrlässig gehandelt hat, und auch dann zahlt seine Privathaftpflicht oft nicht den vollen Schaden. Dieser Ratgeber erklärt, wer bei Unfällen und Schäden aufkommt und wie Sie den Zügeltag mit Freunden gut vorbereiten.

Wenn sich ein Helfer verletzt

Ein verstauchter Fuss auf der Treppe, ein eingeklemmter Finger beim Tragen oder ein verletzter Rücken: Beim Zügeln passieren schnell kleine Unfälle. In der Schweiz ist jede Person gegen Unfall versichert, allerdings auf unterschiedliche Weise.

Angestellte mit mindestens 8 Stunden pro Woche

Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist laut dem KMU-Portal des Bundes obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Ein Unfall beim Zügeln bei Freunden gilt als Nichtberufsunfall. Die Unfallversicherung des Arbeitgebers übernimmt dann Heilungskosten und Taggeld nach den Regeln des Unfallversicherungsgesetzes.

Studierende, Selbständige, Pensionierte und kleine Pensen

Wer nicht angestellt ist oder weniger als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist über die obligatorische Krankenkasse gegen Unfall versichert, sofern die Unfalldeckung dort eingeschlossen ist. In diesem Fall gelten Franchise und Selbstbehalt wie bei einer Krankheit. Ein Taggeld für den Lohnausfall gibt es über die Krankenkasse nicht automatisch.

Fragen Sie Ihre Helferinnen und Helfer ruhig vorher, ob sie gegen Unfall versichert sind. Das ist keine Misstrauenserklärung, sondern hilft allen, entspannt in den Tag zu starten.

Was tun nach einem Unfall?

  • Leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei ernsten Verletzungen den Notruf 144.
  • Unterbrechen Sie die Arbeit für die verletzte Person, auch wenn der Schmerz harmlos wirkt. Viele Rückenverletzungen zeigen sich erst später.
  • Notieren Sie Zeit, Ort und Hergang und halten Sie fest, wer dabei war.
  • Die verletzte Person meldet den Unfall rasch ihrem Arbeitgeber oder ihrer Krankenkasse, je nachdem, wo sie gegen Unfall versichert ist.
  • Bewahren Sie Rechnungen von Arzt, Apotheke oder Transport auf.

Wenn etwas kaputt geht

Ihre eigenen Möbel

Fällt einem Freund Ihr Spiegel herunter oder bekommt Ihr Esstisch einen Kratzer, stellt sich die Frage nach der Haftung. Wer unentgeltlich hilft, leistet eine Gefälligkeit. Laut Beobachter haften Helferinnen und Helfer deshalb nur, wenn sie fahrlässig mit dem Umzugsgut umgegangen sind. Ein Missgeschick trotz normaler Sorgfalt geht in der Regel zu Ihren Lasten.

Ist der Helfer haftbar, kann seine Privathaftpflichtversicherung einspringen. Viele Versicherer kürzen die Leistung aber mit einem Gefälligkeitsabzug. Der Beobachter nennt Abzüge von bis zu 50 Prozent. Manche Policen zahlen bei Gefälligkeiten gar nichts. Ihre eigene Privathaftpflicht hilft hier nicht, denn sie deckt keine Schäden an Ihren eigenen Sachen.

Ihre Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt typischerweise Feuer, Wasser, Elementarschäden und Diebstahl. Ein zerbrochener Spiegel oder ein zerkratzter Schrank beim Tragen gehört meist nicht dazu. Je nach Vertrag hilft eine Zusatzdeckung, etwa für Glasbruch. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Hausratversicherung beim Umzug.

Schäden an der Wohnung oder im Treppenhaus

Rammt ein Helfer mit einem Schrank den Türrahmen oder zerkratzt er das Parkett in der Mietwohnung, wird sich die Verwaltung an Sie als Mieterin oder Mieter wenden. Schäden an der gemieteten Wohnung deckt in vielen Fällen Ihre Privathaftpflicht, wenn der Vertrag Mieterschäden einschliesst. Prüfen Sie vor dem Umzug, welche Deckung und welchen Selbstbehalt Sie haben. Bei Schäden an fremdem Eigentum, etwa am Auto eines Nachbarn, kommt die Privathaftpflicht des Verursachers in Frage.

Transporter und Auto: Wer fährt, haftet mit

Viele private Umzüge laufen mit einem gemieteten Transporter oder dem Auto von Bekannten. Hier lohnt sich ein genauer Blick:

  • Mietfahrzeug: Klären Sie beim Vermieter, welche Personen fahren dürfen und wie hoch der Selbstbehalt bei der Kaskoversicherung ist. Fährt jemand, der nicht im Vertrag steht, kann der Schutz entfallen.
  • Geliehenes Auto: Verursacht ein Freund mit Ihrem Auto einen Schaden, kann je nach Police eine Fremdlenkerdeckung helfen. Sie ist meist eine Zusatzversicherung zur Privathaftpflicht. Der Beobachter weist darauf hin, dass sie bei Mietautos nicht greift.
  • Bonus und Selbstbehalt: Ein Schaden mit dem eigenen Auto kann Ihre Prämie erhöhen. Besprechen Sie vorher, wer im Ernstfall den Selbstbehalt trägt.

Tipps zu Grösse, Führerausweis und Versicherung finden Sie im Ratgeber Transporter mieten zum Zügeln.

Bezahlte Helfer sind keine Gefälligkeit

Zahlen Sie Bekannten oder Studierenden einen Stundenlohn, ist das rechtlich keine reine Gefälligkeit mehr. Es kann ein Arbeitsverhältnis entstehen, mit Pflichten für Sie als Arbeitgeber. Für Personen, die in einem Privathaushalt arbeiten, schreibt das Merkblatt 2.06 der AHV/IV (Stand 1. Januar 2026) vor, dass AHV-Beiträge unabhängig von der Höhe des Lohns abzurechnen sind und das Personal gegen Unfälle versichert werden muss. Ob das auf eine einmalige Umzugshilfe zutrifft, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Ausgleichskasse. Ein Bier und eine Pizza als Dank machen aus Freunden dagegen keine Angestellten.

So bereiten Sie den Zügeltag mit Freunden vor

  1. Früh anfragen: Fragen Sie Ihre Helfer einige Wochen im Voraus und nennen Sie Datum, Startzeit und ungefähre Dauer.
  2. Versicherungen prüfen: Klären Sie Ihre Privathaftpflicht und Hausrat sowie die Bedingungen des Mietfahrzeugs.
  3. Gut packen: Volle, gut beschriftete Kartons, nicht zu schwer, mit dem Zerbrechlichen in eigenen Kisten. So passiert weniger.
  4. Werkzeug bereitstellen: Sackkarre, Tragegurte, Decken, Handschuhe, Schraubenzieher und Klebeband griffbereit halten.
  5. Wertvolles selber transportieren: Schmuck, Dokumente, Laptop und teure Einzelstücke nehmen Sie am besten selber mit.
  6. Aufgaben verteilen: Wer trägt, wer lädt ein, wer fährt, wer wartet in der neuen Wohnung? Eine klare Einteilung spart Zeit und Wege.
  7. Für Verpflegung sorgen: Wasser, Kaffee, ein Znüni und ein Mittagessen halten die Stimmung hoch.
  8. Schäden sofort festhalten: Fotografieren Sie Schäden am gleichen Tag und notieren Sie, wie es passiert ist. Das erleichtert die Meldung an eine Versicherung.

Schwere Teile besser den Profis überlassen

Für Kartons und leichte Möbel sind Freunde eine grosse Hilfe. Bei Klavier, schweren Schränken, grossen Haushaltgeräten oder engen Treppenhäusern steigt aber das Risiko für Verletzungen und Schäden. Eine Umzugsfirma bringt Erfahrung, Material und eine eigene Haftpflichtversicherung mit. Eine Mischung ist oft sinnvoll: Sie packen mit Freunden, die Firma übernimmt die schweren Stücke. Über Movline24 vergleichen Sie bis zu 5 Gratis-Offerten geprüfter Umzugsfirmen, auch für einen Kleinumzug mit wenigen grossen Teilen. Ihre Anfrage starten Sie hier. Welche Möglichkeiten es sonst gibt, lesen Sie im Ratgeber Wer kann beim Umzug helfen?.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn sich ein Freund beim Zügeln verletzt?

In erster Linie seine eigene Unfallversicherung. Bei Angestellten mit mindestens 8 Stunden pro Woche ist das die Unfallversicherung des Arbeitgebers, sonst die Unfalldeckung der Krankenkasse.

Haftet ein Freund, wenn er meine Möbel beschädigt?

Bei einer unentgeltlichen Gefälligkeit haftet er in der Regel nur, wenn er fahrlässig gehandelt hat. Seine Privathaftpflicht kann einen Gefälligkeitsabzug machen oder die Leistung ablehnen.

Zahlt meine Privathaftpflicht für Schäden an meinen eigenen Sachen?

Nein. Die Privathaftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen, nicht Schäden an Ihrem eigenen Hausrat.

Wer zahlt Schäden an der Mietwohnung, die ein Helfer verursacht?

Die Verwaltung wendet sich an die Mieterin oder den Mieter. Je nach Vertrag deckt Ihre Privathaftpflicht Mieterschäden, abzüglich Selbstbehalt.

Was gilt, wenn ein Freund mit dem Mietwagen einen Unfall baut?

Dann zählen die Bedingungen des Mietvertrags und der Kaskoversicherung des Vermieters. Prüfen Sie vorher, wer fahren darf und wie hoch der Selbstbehalt ist.

Darf ich Umzugshelfer bar bezahlen?

Ein Lohn kann ein Arbeitsverhältnis mit Pflichten zu AHV und Unfallversicherung begründen. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrer Ausgleichskasse, bevor Sie Helfer bezahlen.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihre Versicherungsverträge. Angaben ohne Gewähr, Stand November 2026.

Kurz gesagt: Umzugshelfer und Versicherung

Verletzt sich ein Helfer, zahlt seine eigene Unfallversicherung. Geht etwas kaputt, haftet ein unentgeltlicher Helfer nur bei Fahrlässigkeit, und seine Privathaftpflicht kann einen Gefälligkeitsabzug machen. Klären Sie Versicherungen vorher.

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