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Wohnungsbewerbung: Diese Unterlagen braucht Ihr Dossier

Welche Unterlagen in die Wohnungsbewerbung gehören, was die Verwaltung fragen darf und wie Sie schneller zur Zusage kommen.

Von
Movline24
15.10.2026
Wohnungsbewerbung: Diese Unterlagen braucht Ihr Dossier

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Für eine Wohnungsbewerbung brauchen Sie in der Regel das ausgefüllte Anmeldeformular der Verwaltung und eine Kopie eines aktuellen Betreibungsauszugs. Ausweiskopie, Lohnausweis oder Referenzen darf die Verwaltung laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) grundsätzlich erst verlangen, wenn Sie in die engere Wahl kommen. Wer diese Unterlagen trotzdem bereithält, kann rasch reagieren und erhöht so seine Chancen. Hier erfahren Sie, was in ein gutes Dossier gehört, welche Fragen erlaubt sind und wie Sie schneller zu einer Zusage kommen.

Welche Unterlagen gehören ins Dossier?

In vielen Städten melden sich auf eine Wohnung Dutzende Interessierte. Die Verwaltung wählt dann oft jene Bewerbungen aus, die vollständig und übersichtlich sind. Ein gutes Dossier besteht aus zwei Teilen: dem, was Sie sofort einreichen, und dem, was Sie bei Nachfrage rasch nachliefern.

Mit der Bewerbung einreichen

  • Anmeldeformular: Das Formular der Verwaltung, vollständig und gut leserlich ausgefüllt und unterschrieben. Füllen Sie es für alle Personen aus, die den Mietvertrag unterschreiben.
  • Kopie des Betreibungsauszugs: Laut EDÖB darf die Verwaltung von allen Interessierten eine Kopie verlangen. Viele Verwaltungen erwarten einen Auszug, der nur wenige Wochen bis Monate alt ist. Wie Sie ihn bekommen, lesen Sie im Ratgeber Betreibungsauszug bestellen.
  • Kurzes Begleitschreiben: Freiwillig, aber hilfreich. Ein paar Sätze dazu, wer einzieht und warum Ihnen die Wohnung gefällt.

Bereithalten für die engere Wahl

  • Kopie von Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
  • Lohnausweis oder aktuelle Lohnabrechnungen
  • Originalauszug aus dem Betreibungsregister, falls verlangt
  • Kontaktdaten der bisherigen Vermieterschaft oder des Arbeitgebers als Referenz
  • Angaben zur Bankverbindung für das Mietzinsdepot

Speichern Sie diese Dokumente als PDF in einem Ordner auf dem Handy oder Computer. So können Sie sie innert Minuten senden, wenn die Verwaltung nachfragt.

Was die Verwaltung fragen darf

Für Anmeldeformulare gelten die Regeln des Datenschutzgesetzes. Der EDÖB hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht (Stand Juli 2025). Grundsatz: Erlaubt sind Angaben, die nötig sind, um nach sachlichen Kriterien die passende Mieterschaft auszuwählen. Alles andere ist unverhältnismässig.

Zulässige Fragen im Anmeldeformular

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer der Mietparteien und allfälliger Bürgen
  • ob Sie Schweizerin oder Schweizer sind, sonst Art und Ablaufdatum der Aufenthaltsbewilligung
  • wie viele Personen einziehen und ob die Wohnung eine Familienwohnung wird
  • Beruf und Arbeitgeber der Personen, die unterschreiben
  • das ungefähre Jahreseinkommen in Kategorien, nicht als genaue Zahl
  • hängige Betreibungen und Verlustscheine der letzten fünf Jahre
  • ob die bisherige Vermieterschaft das Mietverhältnis gekündigt hat und warum
  • Haustiere nach Art, Musikinstrumente nur, wenn es sachlich nötig ist, etwa wegen schlechter Schalldämmung

Unzulässige Fragen

Laut EDÖB haben diese Fragen im Anmeldeformular nichts zu suchen:

  • Zivilstand und Konfession
  • genaue Nationalität und Heimatort
  • wie lange Sie in der bisherigen Wohnung gewohnt haben und wie viel Miete Sie dort zahlen
  • Leasingverträge, Kleinkredite oder Lohnpfändungen
  • Einkommen oder Arbeitgeber von Personen, die den Vertrag nicht unterschreiben
  • ob Sie bei einer bestimmten Versicherung abschliessen, wenn das an den Mietvertrag gekoppelt wird

Referenzen darf die Verwaltung nicht bei allen Bewerbenden systematisch einholen, sondern erst bei Personen, die ernsthaft in Frage kommen. Ihre Angabe ist freiwillig, und das Formular muss klar sagen, dass die Verwaltung die genannten Personen kontaktiert.

Was mit Ihren Daten passiert

Nach der Vermietung muss die Verwaltung die Unterlagen der anderen Bewerbenden vernichten, auch die Kopien der Betreibungsauszüge. Ausnahme: Sie haben zum Beispiel ausdrücklich zugestimmt, auf eine Warteliste zu kommen. Ohne Ihre Einwilligung darf die Verwaltung Ihr Dossier auch nicht an andere weitergeben. Die Details stehen im Merkblatt des EDÖB zu Anmeldeformularen.

Wenn das Formular zu viel verlangt

In der Praxis enthalten viele Formulare mehr Fragen als erlaubt. Sie haben dann mehrere Möglichkeiten:

  • Unzulässige Felder leer lassen und im Begleitschreiben kurz erwähnen, dass Sie diese Angaben nicht machen.
  • Beim Einkommen eine Kategorie oder eine gerundete Zahl angeben statt den genauen Betrag.
  • Bei Unklarheiten freundlich bei der Verwaltung nachfragen, wofür eine Angabe gebraucht wird.

Wägen Sie ab: Ein Konflikt hilft Ihnen selten zur Wohnung. Bleiben Sie sachlich und konzentrieren Sie sich auf die Angaben, die wirklich zählen. Bei Verstössen gegen den Datenschutz können Sie sich an den EDÖB wenden.

Schritt für Schritt zur vollständigen Bewerbung

  1. Betreibungsauszug früh bestellen: Bestellen Sie ihn, sobald Sie mit der Suche beginnen, damit er bei der ersten Besichtigung bereitliegt.
  2. Dokumente digital sammeln: Ausweis, Lohnausweis und Auszug als PDF mit klaren Dateinamen ablegen.
  3. Budget prüfen: Rechnen Sie Nettomiete, Nebenkosten und Mietzinsdepot durch. Das Depot darf bei Wohnungen höchstens drei Monatsmieten betragen.
  4. Besichtigung gut vorbereiten: Pünktlich sein, Fragen notieren und Wohnung, Keller und Waschküche ansehen.
  5. Formular sofort ausfüllen: Wenn möglich noch am gleichen Tag einreichen. Viele Verwaltungen arbeiten die Bewerbungen in der Reihenfolge ihres Eingangs ab.
  6. Kurz nachfassen: Hören Sie nach einigen Tagen nichts, fragen Sie höflich per E-Mail oder Telefon nach dem Stand.
  7. Bei Zusage rasch handeln: Verlangte Unterlagen nachreichen, Vertrag prüfen und Termin für die Übergabe vereinbaren.

Besondere Situationen

Studium, Lehre oder erste Wohnung

Wer noch wenig oder kein eigenes Einkommen hat, kann die Zahlungsfähigkeit anders belegen. Möglich ist etwa, dass Eltern oder eine andere Person den Vertrag als Mitmieter mitunterzeichnen. Die Verwaltung darf dann auch zu dieser Person die üblichen Angaben verlangen. Klären Sie früh, welche Lösung die Verwaltung akzeptiert.

Selbständige Erwerbstätigkeit

Selbständige haben keinen Lohnausweis. Halten Sie stattdessen Unterlagen bereit, die Ihr Einkommen nachvollziehbar zeigen, zum Beispiel die letzte Steuerveranlagung. Fragen Sie die Verwaltung, welcher Nachweis ihr genügt.

Neu in der Schweiz

Wer erst seit kurzem in der Schweiz wohnt, hat oft noch keinen Betreibungsauszug mit langer Wohndauer. Das Betreibungsamt stellt den Auszug für den aktuellen Wohnort aus. Legen Sie bei Bedarf einen Arbeitsvertrag bei und erklären Sie Ihre Situation kurz im Begleitschreiben.

Tipps für eine schnelle Zusage

  • Vollständig statt umfangreich: Ein klares, vollständiges Formular wirkt besser als ein dicker Ordner mit unnötigen Beilagen.
  • Ehrlich bleiben: Falsche Angaben können später zu Problemen bis zur Kündigung führen.
  • Einträge erklären: Steht im Betreibungsauszug eine Betreibung, die Sie bereits bezahlt haben, legen Sie einen Beleg bei. Eine bezahlte Betreibung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen löschen lassen. Mehr dazu im Ratgeber zum Betreibungsauszug.
  • Solidarhaftung oder Bürgschaft: Reicht Ihr Einkommen knapp nicht, kann eine zweite Person den Vertrag mitunterschreiben. Klären Sie das vorher mit der Verwaltung.
  • Erreichbar sein: Geben Sie eine Telefonnummer an, unter der man Sie tagsüber erreicht, und prüfen Sie Ihre E-Mails regelmässig.
  • Kündigung im Blick: Klären Sie früh, wann Sie Ihre jetzige Wohnung kündigen können. Die Regeln finden Sie im Beitrag Kündigungstermine Wohnung.

Checkliste Wohnungsbewerbung

  • Betreibungsauszug bestellt und als PDF gespeichert
  • Ausweiskopie und Lohnausweis bereit
  • Budget mit Miete, Nebenkosten und Depot berechnet
  • Anmeldeformular für alle Unterzeichnenden ausgefüllt
  • Begleitschreiben mit wenigen Sätzen vorbereitet
  • Referenzpersonen gefragt, ob sie Auskunft geben
  • Termine für Besichtigungen im Kalender eingetragen

Nach der Zusage: Umzug planen

Haben Sie den Mietvertrag unterschrieben, beginnt die Planung für den Zügeltag. Passt der Einzugstermin nicht zu Ihrer Kündigungsfrist, kann ein Nachmieter helfen, siehe Nachmieter finden. Für Umzug und Endreinigung der alten Wohnung vergleichen Sie über Movline24 bis zu 5 Gratis-Offerten geprüfter Firmen für Ihren privaten Umzug. Die Anfrage stellen Sie im Anfrageformular.

Häufige Fragen

Wie alt darf der Betreibungsauszug sein?

Ein Gesetz legt das nicht fest. Viele Verwaltungen wünschen einen Auszug, der höchstens wenige Monate alt ist. Fragen Sie im Zweifel nach.

Muss ich meinen Lohnausweis gleich mitschicken?

Nein. Laut EDÖB darf die Verwaltung Einkommensbelege erst verlangen, wenn der Vertragsabschluss konkret wird. Im Formular genügt eine Einkommenskategorie.

Darf die Verwaltung eine Ausweiskopie von allen verlangen?

Nach dem Merkblatt des EDÖB nur von der Person, die für die Wohnung ausgewählt wurde.

Darf nach meinem Zivilstand gefragt werden?

Nein. Zulässig ist nur die Frage, ob die Wohnung als Familienwohnung genutzt wird.

Was passiert mit meinem Dossier, wenn ich die Wohnung nicht bekomme?

Die Verwaltung muss Ihre Unterlagen nach der Vermietung vernichten, ausser Sie haben einer Weiterverwendung zugestimmt.

Führt ein Betreibungseintrag immer zur Absage?

Nicht zwingend. Erklären Sie den Eintrag offen und legen Sie Belege bei, wenn die Schuld bezahlt ist.

Kann ich mich mit einer zweiten Person zusammen bewerben?

Ja. Dann füllen beide Personen das Formular aus und reichen je einen Betreibungsauszug ein.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt: Wohnungsbewerbung

Reichen Sie das Anmeldeformular und eine Kopie des Betreibungsauszugs ein. Ausweis, Lohnausweis und Referenzen darf die Verwaltung erst in der engeren Wahl verlangen. Halten Sie sie trotzdem als PDF bereit.

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