Umzug in einen anderen Kanton: Das ändert sich für Sie
Anmeldung, Steuern, Auto, Krankenkasse, Schule und Hund: Was sich bei einem Umzug in einen anderen Kanton ändert.

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Wer in einen anderen Kanton zieht, muss sich innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde anmelden und ist für das ganze Steuerjahr dort steuerpflichtig, wo er am 31. Dezember wohnt. Dazu kommen neue Kontrollschilder, eine andere Krankenkassenprämie und oft neue Regeln für Schule und Hund. Dieser Ratgeber zeigt, was sich bei einem Kantonswechsel ändert, und enthält eine Checkliste, damit Sie nichts vergessen.
Gemeinde: Abmelden und innert 14 Tagen anmelden
Bei jedem Umzug melden Sie sich bei der bisherigen Gemeinde ab und bei der neuen Gemeinde an. Laut dem Bundesportal ch.ch müssen Sie sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug am neuen Ort anmelden. Bei einem Kantonswechsel ist dieser Schritt besonders wichtig, weil viele weitere Stellen auf die Anmeldung aufbauen, etwa das Steueramt oder das Strassenverkehrsamt.
In vielen Kantonen erledigen Sie Ab- und Anmeldung in einem Schritt online über den Dienst eUmzugCH. Er steht volljährigen Personen offen. Wer nur Wochenaufenthalter ist, kann ihn nicht nutzen. Wie das genau funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Umzug melden mit eUmzug.
Diese Unterlagen brauchen Sie am Schalter
Melden Sie sich persönlich an, verlangt die Gemeinde je nach Situation folgende Dokumente:
- Heimatschein: Ihn erhalten Sie bei der Abmeldung von der bisherigen Gemeinde zurück. Einen neuen bestellen Sie beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde.
- Familienbüchlein oder Familienausweis: wenn Kinder mitziehen.
- Nachweis der Krankenversicherung: zum Beispiel die Versichertenkarte oder die aktuelle Police.
- Weitere Belege: Fragen Sie vorher nach, ob die Gemeinde zusätzlich etwa den Mietvertrag sehen möchte.
Eine Übersicht über das Vorgehen finden Sie auch auf ch.ch: Ab- und Anmelden bei der Wohngemeinde. Gebühren legt jede Gemeinde selbst fest.
Steuern: Der 31. Dezember entscheidet
Bei einem Umzug in einen anderen Kanton gilt eine einfache Grundregel: Sie sind für das ganze Steuerjahr in dem Kanton steuerpflichtig, in dem Sie am 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben. Ziehen Sie also im Oktober von Bern nach Solothurn, besteuert Solothurn Ihr Einkommen und Vermögen für das ganze Jahr. So halten es die kantonalen Steuerverwaltungen fest, zum Beispiel jene des Kantons Bern in ihrem Merkblatt zum Wohnsitzwechsel.
Für Sie bedeutet das:
- Steuerfuss im neuen Kanton: Die Steuerbelastung des neuen Wohnorts gilt rückwirkend für das ganze Jahr. Das kann ein Vorteil oder ein Nachteil sein.
- Bereits bezahlte Raten: Haben Sie im alten Kanton schon Raten bezahlt, klären Sie mit dem Steueramt, wie diese verrechnet oder zurückerstattet werden. Der Kanton Bern zum Beispiel erstattet bereits bezahlte Raten bei einem Wegzug zurück.
- Neue Raten einplanen: Der neue Kanton stellt Ihnen seine eigene Rechnung. Legen Sie das Geld dafür rechtzeitig zur Seite.
- Umzugsdatum melden: Teilen Sie dem bisherigen und dem neuen Steueramt das genaue Datum mit, damit keine doppelten Rechnungen entstehen.
Ausnahmen, die Sie kennen sollten
Nicht alles richtet sich nach dem 31. Dezember. Kapitalleistungen aus der Vorsorge, etwa ein Bezug aus der Pensionskasse oder der Säule 3a, besteuert der Kanton, in dem Sie im Zeitpunkt der Auszahlung wohnen. Besitzen Sie eine Liegenschaft im bisherigen Kanton, bleiben Sie dort für diese Liegenschaft beschränkt steuerpflichtig. In solchen Fällen lohnt sich eine Auskunft beim Steueramt oder bei einer Fachperson.
Auto und Motorrad: Neue Kontrollschilder
Kontrollschilder sind in der Schweiz kantonal. Ziehen Sie in einen anderen Kanton, brauchen Sie deshalb neue Schilder und einen neuen Fahrzeugausweis vom Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnkantons. Die Strassenverkehrsämter verlangen dafür eine kurze Frist. Der Kanton Zürich etwa schreibt vor, dass zugezogene Fahrzeughalter ihr Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen auf Zürcher Kontrollschilder umschreiben. Auch St. Gallen verlangt, Änderungen im Fahrzeugausweis innert 14 Tagen zu melden.
Je nach Kanton benötigen Sie für die Umschreibung:
- den bisherigen Fahrzeugausweis,
- einen Versicherungsnachweis Ihrer Motorfahrzeugversicherung,
- eine Wohnsitzbestätigung oder den Schriftenempfangsschein der neuen Gemeinde,
- bei ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis.
Informieren Sie auch Ihre Motorfahrzeugversicherung, denn die Prämie kann vom Wohnort abhängen. Auch die Motorfahrzeugsteuer ist kantonal geregelt und richtet sich nach dem Kanton, in dem das Fahrzeug eingelöst ist. Was mit den alten Schildern geschieht und welche Gebühren anfallen, erklärt der Ratgeber Auto ummelden beim Umzug.
Krankenkasse: Prämie und Prämienverbilligung
Die Leistungen der Grundversicherung sind überall gleich, die Prämien nicht. Sie hängen vom Kanton und teilweise von der Prämienregion ab. Bei einem Kantonswechsel ändert sich die Prämie deshalb fast immer. Melden Sie den Umzug selbst Ihrer Krankenkasse, denn die Gemeinde gibt die Adresse nicht weiter.
Zwei Punkte sind beim Kantonswechsel besonders wichtig:
- Prämienverbilligung: Sie ist Sache der Kantone. Ein Anspruch im alten Kanton gilt nicht automatisch im neuen. Stellen Sie am neuen Wohnort rechtzeitig einen Antrag oder klären Sie, ob dieser von selbst geprüft wird.
- Kasse nicht im neuen Kanton tätig: Bietet Ihre Kasse die Grundversicherung im neuen Kanton nicht an, müssen Sie wechseln. Das ist dann auch unter dem Jahr möglich.
Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Krankenkasse beim Umzug.
Schule und Kinderbetreuung
Die Volksschule ist in der Schweiz Sache der Kantone und Gemeinden. Je nach Kanton unterscheiden sich der Schulbeginn, die Fremdsprachen, die Stufen und die Lehrmittel. Melden Sie schulpflichtige Kinder deshalb früh bei der Schulverwaltung der neuen Gemeinde an. Fragen Sie dort, welche Unterlagen nötig sind, etwa das letzte Zeugnis, und ob ein Gespräch vor dem Eintritt vorgesehen ist.
Für Kitas, Horte und Tagesschulen gibt es oft Wartelisten. Kümmern Sie sich darum, sobald der Umzug feststeht. Sprechen Sie mit Ihren Kindern früh über den Wechsel und planen Sie, wenn möglich, den Umzug auf die Schulferien.
Hund: Ab- und Anmelden
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde ab- und bei der neuen Gemeinde anmelden. Die Gemeinde registriert Umzüge von Hunden. Alle Hunde in der Schweiz sind in der Datenbank AMICUS erfasst. Kontrollieren Sie nach dem Umzug, ob Ihre neue Adresse dort richtig eingetragen ist.
Auch die Hundesteuer richtet sich nach dem neuen Wohnort. Höhe und Regeln legen Gemeinde oder Kanton fest. Je nach Kanton gelten zudem andere Vorschriften, etwa zur Leinenpflicht oder zu Hunderassen. Erkundigen Sie sich deshalb bei der neuen Gemeinde. Weitere Tipps stehen im Ratgeber Umzug mit Haustieren.
Checkliste: Umzug in einen anderen Kanton
- Bei der bisherigen Gemeinde abmelden, bei der neuen Gemeinde innert 14 Tagen anmelden
- Heimatschein bei der Abmeldung mitnehmen und bei der neuen Gemeinde abgeben
- Bisheriges und neues Steueramt über das Umzugsdatum informieren
- Steuerraten im Budget neu planen
- Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons umschreiben und neue Kontrollschilder lösen
- Motorfahrzeugversicherung über die neue Adresse informieren
- Krankenkasse informieren und neue Prämie prüfen
- Prämienverbilligung im neuen Kanton klären
- Kinder bei der Schulverwaltung anmelden, Betreuungsplätze suchen
- Hund bei der alten Gemeinde ab- und bei der neuen anmelden
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Bank, Arbeitgeber und Post über die neue Adresse informieren
- Offerten für Umzug und Endreinigung früh einholen
Umzug über Kantonsgrenzen planen
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Häufige Fragen
Bis wann muss ich mich in der neuen Gemeinde anmelden?
In der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug. Einzelne Gemeinden können abweichende Vorgaben haben. Fragen Sie im Zweifel bei der Einwohnerkontrolle nach.
In welchem Kanton zahle ich Steuern, wenn ich im Herbst umziehe?
Massgebend ist der Wohnsitz am 31. Dezember. Wohnen Sie an diesem Tag im neuen Kanton, sind Sie dort für das ganze Jahr steuerpflichtig. Ausnahmen gelten unter anderem für Kapitalleistungen aus der Vorsorge und für Liegenschaften.
Wie schnell brauche ich neue Kontrollschilder?
Die Kantone verlangen eine kurze Frist. Zürich zum Beispiel setzt 14 Tage für die Umschreibung auf Zürcher Kontrollschilder. Erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons.
Muss ich die Krankenkasse wechseln?
Nein, nicht automatisch. Sie müssen nur wechseln, wenn Ihre Kasse die Grundversicherung im neuen Kanton nicht anbietet. Die Prämie ändert sich aber in den meisten Fällen.
Gilt meine Prämienverbilligung im neuen Kanton weiter?
Nicht automatisch. Jeder Kanton hat eigene Regeln. Klären Sie den Anspruch beim zuständigen Amt am neuen Wohnort.
Muss ich meinen Hund neu anmelden?
Ja. Melden Sie den Hund bei der alten Gemeinde ab und bei der neuen an. Die Hundesteuer richtet sich nach dem neuen Wohnort.
Angaben ohne Gewähr, Stand November 2026.
Kurz gesagt: Umzug in einen anderen Kanton
Melden Sie sich innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde an. Steuern zahlen Sie für das ganze Jahr im Kanton, in dem Sie am 31. Dezember wohnen. Lösen Sie neue Kontrollschilder und prüfen Sie Krankenkasse, Prämienverbilligung, Schule und Hund.


